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Kinderreisepass beantragen

Leistungsbeschreibung

  • Kinderreisepass Ausstellung
  • Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert
  • Kinder benötigen bei Reisen in das Ausland ab der Geburt ein eigenes Identitätsdokument; das kann sein:
    • Personalausweis für EU, Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei
      oder
    • Reisepass in der Regel für Reisen über die EU hinaus
  • hat Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieser bis zum Ende der Gültigkeit verwendet werden
  • zuständig: Passbehörde, wie zum Beispiel Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Rathaus am Hauptwohnsitz des Kindes

Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

Spezielle Hinweise für Trier

  • Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt
  • künftig ist für Kinder ein Personalausweis oder Reisepass zu beantragen

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Trier

Gebühren / Kosten

Spezielle Hinweise für Trier

  • Gebühren werden bei Beantragung entrichtet

Zahlungsart

  • auch mit EC-Karte möglich

Benötigte Unterlagen

Spezielle Hinweise für Trier

  • zusätzlicher Hinweis bei getrennt lebenden Eltern /Sorgerechtigung:
    • es ist ausreichend, wenn einer der Personensorgeberechtigten den Antrag stellt, allerdings muss es der Elternteil sein, bei dem das Kind gemeldet ist
    • vollständigen Sorgerechtsbeschluss (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bei geschiedenen Elternteilen wenn das Kind bei dem nicht vorsprechenden Elternteil wohnhaft bzw. gemeldet ist (Vermerk der Rechtskraft muss vorhanden sein)
  • Ausweisdokumente der vorsprechenden Elternteile
  • Original-Geburtsurkunde oder Familienstammbuch nur, wenn das Kind noch keinen Personalausweis besitzt
  • Diebstahslanzeige der Polizei bei Beantragung wegen Diebstahl
  • zusätzlicher Hinweis zum biometrisches Lichtbild: auch für Babys und Kleinkinder erforderlich

Rechtliche Grundlage

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für Trier

Ist 0 eine Zahl oder ein Buchstabe in der Seriennummer im Reisepass?

  • Es handelt sich um die Zahl 0 (Null) in der alphanummerischen Seriennummer und nicht um das O-o (OCR-Lesbarkeit)

Kann ein Kind mit einem Kinderreisepass in jedes Land reisen?

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen