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Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens

Leistungsbeschreibung

Ist ein Halter in einen anderen Zulassungsbezirk verzogen, so hat er der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde seine neue Anschrift mitzuteilen und die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) berichtigen zu lassen. Daneben hat er dort die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen, wenn er das bisherige Kennzeichen nicht weiter führen möchte.

Sie müssen sich bereits an Ihrem neuen Wohnsitz / Unternehmenssitz angemeldet haben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Ummeldung eines Fahrzeugs und das neue Kennzeichen sind bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.

Spezielle Hinweise für Trier

Anträge / Formulare

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für Trier

Online-Umschreibung siehe unter Online-Portal

Gebühren / Kosten

Die Gebühren für die Ummeldung richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Spezielle Hinweise für Trier

  • ggf. 5,00 Euro für die Meldeabfrage in Verbindung mit dem Reisepass oder Pass, auch für Kunden mit Wohnsitz im Kreis Trier-Saarburg möglich

Bezahlung

  • nur am Kassenautomaten möglich
  • bar oder mit einer deutschen EC-Karte

  • keine Visa- und keine Kreditkartenzahlung

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
  • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (wenn ein neues Kennzeichen erneut zugeteilt werden soll)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

bei Firmen:

  • zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

bei Vereinen:

  • zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)

bei minderjährigen Fahrzeughaltern:

  • zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung

Spezielle Hinweise für Trier

Zusätzliche Hinweise 

  • zum Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung im Original von einer deutschen Prüfstelle:
    • nur bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind erforderlich (Bei Motorrädern 2 Jahre)
  • zur Abgasuntersuchung: die HU Bescheinigung ist ausreichend
  • zusätzlicher Hinweis zur Meldebestätigung:
    • diese nicht älter als 3 Monate
    • kann auch bei der Zulassungsstelle gebührenpflichtig ausgestellt werden
  • zum Kontonachweis für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuern:
    • Sepa-Lastschriftmandat und Kontonachweis:
      • EC-Karte (kann ein deutsches oder ausländisches Konto des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes sein), Kontoauszug, Bestätigungsschreiben der Bank, bei Firmen Briefbogen
      • Sepa-Lastschriftmandat kann auch durch eine andere Person als den Halter erteilt werden. Auf dem Lastschriftformular müssen dann die Angaben zur Bankverbindung der anderen Person aufgenommen werden, zusätzlich ist auch die Unterschrift des Halters erforderlich
  • zum COC-Dokument: Vorlage ist nicht erforderlich (nur bei Neufahrzeugen)  
  • zusätzlicher Hinweis zur Zulassung durch einen Dritten:
    • gut lesbare Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers und des SEPA Lastschriftmandates sind ausreichend
  • ggfs. Bestätigungsausdruck der Kennzeichenreservierung

Bei Zulassung auf Minderjährige:

  • zu den Ausweisdokumenten beider Erziehungsberechtigten: gut lesbare Kopien sind ausreichend
  • bei getrennt lebenden oder geschiedenen Erziehungsberechtigten:
    • Einwilligung und Ausweise von beiden, es sei denn, im Scheidungsurteil wurde das alleinige Sorgerecht geregelt
    • Sorgerechtsurteil

Bei Zulassung auf Schwerbehinderte

  • Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Amtes für soziale Angelegenheiten
  • bei minderjährigen Behinderten
    • schriftliche Einwilligung und Ausweis beider Erziehungsberechtigten (gut lesbare Kopien sind ausreichend)
      • bei getrennt lebenden oder geschiedenen Erziehungsberechtigten, Einwilligung und Ausweise von beiden, es sei denn, im Scheidungsurteil wurde das alleinige Sorgerecht geregelt
    • bei getrennt lebenden oder geschiedenen Erziehungsberechtigten Sorgerechtsurteil
  • bei Betreuung
    • Betreuungsverfügung des Amtsgerichtes
    • Vollmachterklärung des Betreuers
    • Ausweis des Betreuers

Bei Zulassung auf Firmen

  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand / Geschäftsführer, gut lesbare Kopien sind ausreichend)

Bei Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Gesellschaftsvertrag
  • Gewerbeanmeldung
  • Einverständniserklärung aller Gesellschafter, auf welchen Gesellschafter das Fahrzeug zugelassen werden soll
  • Ausweise aller Gesellschafter (gut lesbare Kopien sind ausreichend)

Bei Zulassung auf juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. IHK, HWK)

  • Registerauszug des zuständigen Registergerichtes (z. B. Handelsregister / Vereinsregister u.s.w.)
  • Ausweise der Vertretungsbefugten (gut lesbare Kopien sind ausreichend)

Bei Zulassung auf Vereine

  • zusätzlicher Hinweis zum Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person: gut lesbare Kopie ist ausreichend

Bei Zulassung mit Vollmacht genügt bei mehreren Fahrzeugen eine Vollmacht

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen

Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier

Montag 07:00 - 13:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr

Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 13:00 Uhr

vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Hermeskeil

Langer Markt 12
54411 Hermeskeil

Montag 07:30 - 11:30 Uhr

Dienstag 07:30 - 11:30 Uhr

Mittwoch 07:30 - 11:30 Uhr

Donnerstag 07:30 - 11:30 Uhr

Freitag 07:30 - 11:30 Uhr

Telefon: 115
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Saarburg

Graf-Siegfried-Str. 32
54439 Saarburg

Montag 07:30 - 10:30 Uhr

Dienstag 07:30 - 10:30 Uhr

Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr

Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr

Freitag 07:30 - 10:30 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 6581 9999318
E-Mail: Kontakt aufnehmen