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Fahrerkarte erneuern

Leistungsbeschreibung

  • Fahrerkarte Erneuerung
  • Beantragung neuen Fahrerkarten, wenn bereits eine Fahrerkarte vorliegt
  • Für Busfahrer:innen und LKW-Fahrer:innen

Die erneuerte Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Der Beginn der Gültigkeit ist das Datum der Personalisierung (Herstellung) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Kartenerneuerung sollte spätestens 15 Arbeitstage vor Kartenablauf erfolgen. Ist die Fahrerkarte bei Antragsstellung bereits abgelaufen, wird eine Erstbestellung durchgeführt.

Die Gültigkeit der erneuerten Fahrerkarte schließt unmittelbar an das Ablaufdatum der alten Karte an.

Die abgelaufene Fahrerkarte muss 28 Tage zusätzlich zur neuen Karte mitgeführt werden.

Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie

  • in der Bundesrepublik wohnhaft sind und
  • einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

Fahrerlaubnisse die einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum (EWR) erteilt wurden, müssen einer der vorgenannten Klassen entsprechen.

An wen muss ich mich wenden?

Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

Spezielle Hinweise für Trier

Zuständige Stelle

Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

Den Antrag zur Erneuerung Ihrer Fahrerkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort

  • Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde
  • oder einer anderen zuständigen Stelle (zum Beispiel TÜV, DEKRA) beantragen.
  • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Nutzerkonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
  • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
  • Die Erstellung einer Fahrerkarte ist kostenpflichtig.
  • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die personalisierte Fahrerkarte.
  • Die personalisierte Fahrerkarte können Sie
    • direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
    • sich direkt (nach persönlicher Antragsstellung vor Ort) vom KBA zuschicken lassen.

Hinweis:

Sollten bei der Erneuerung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Fahrerkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • erfolgt persönlich 
  • online-Beantragung ist noch nicht möglich

Rechtsbehelf

Widerspruch

Gebühren / Kosten

Kostenart:

Kostenhöhe (variabel): von 30 bis zu 45

Bezeichnung der Kosten:

Spezielle Hinweise für Trier

  • 42,00 Euro
  • 47,00 Euro bei Direktversand

Benötigte Unterlagen

- Personalausweis mit eID-Funktion (bzw. Aufenthaltstitel oder Unionsbürger:innenkarte)

- Aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild

- Eine digitale Kopie Ihrer Unterschrift

- Eine digitale Kopie Ihres aktuellen EU-Kartenführerscheins bzw. einer vergleichbaren Fahrerlaubnis für Antragsteller:innen aus einem anderen EU-/EWR Staat

- Aktuelle deutsche Fahrerkarte

Spezielle Hinweise für Trier

  • Personalausweis
  • biometrisches Lichtbild
  • aktueller Führerschein

Besonderheiten

Bestellen Sie Ihre Folgekarte bitte nicht zu früh, denn sollte die aktuell noch gültige Karte gestohlen werden oder verloren gehen muss auch die neue Karte eingezogen werden und für Sie eine neue, kostenpflichtige Fahrerkarte bestellt werden.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

15

15 Werktage bis 6 Monate

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen