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Betrieb einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage anzeigen

Leistungsbeschreibung

  • Mittelgroße Feuerungs, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage - Anzeige des Betriebs einer bestehenden Anlage Entgegennahme
  • Betrieb einer bestehenden Anlage ist bis zum 01.12.2023 schriftlich oder elektronisch anzuzeigen
  • Anzeige muss technische Angaben zur Anlage, Informationen zum Betreiber und das Datum der Inbetriebnahme enthalten
  • Zuständige Behörde trägt Informationen aus der Anzeige in ein öffentlich zugängliches Anlagenregister ein
  • zuständig: zuständige Immissionsschutzbehörde

Wenn Sie bereits eine mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage betreiben, müssen Sie diese der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Die Anzeigepflicht gilt in der Regel für alle genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW.

Bei aggregierten Feuerungsanlagen müssen Sie die geplante Inbetriebnahme anzeigen, wenn die kombinierte Feuerungswärmeleistung mehr als 1 MW und weniger als 50 MW beträgt.

Die von Ihnen mitgeteilten Angaben trägt die für Sie zuständige Behörde anschließend in ein Anlagenregister ein, das öffentlich zugänglich ist.

Sie betreiben eine mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige mit den erforderlichen Angaben bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen an.
  • Nach Eingang der Anzeige und der vollständigen Unterlagen registriert die zuständige Behörde Ihre Anlage innerhalb von 1 Monat im Anlagenregister.
  • Sie erhalten nach der Registrierung eine Bestätigung durch die zuständige Behörde.

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Gebühren / Kosten

  • Gebühr:

Benötigte Unterlagen

  • Vollständige schriftliche oder elektronische Anzeige
  • Schriftliche oder elektronische Erklärung, falls von einer Regelung für Anlagen mit wenigen Betriebsstunden Gebrauch gemacht wird

Besonderheiten

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vorlegen.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

  • Bearbeitungsdauer: 1 Monat (Die Frist zur Registrierung beginnt erst, nachdem die Anzeige mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Behörde eingegangen ist.)

Sie müssen den Betrieb einer bereits bestehenden Anlage bis zum 01.12.2023 anzeigen.

Zuständig

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz

20 03 61
56003 Koblenz

Haltestellen

  • Haltestelle: Stadttheater
    Linie:
    • Bus: ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr

Telefon: +49 261 120-0
Fax: +49 261 120-2200
E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de