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Haushaltsbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung von Personendaten des Antragstellers und seiner mit ihm im Haushalt lebenden Familienangehörigen (Ehegatte, Lebenspartner und Kinder). Sie wird in Form einer besonderen Meldebescheinigung von der örtlich zuständigen Meldebehörde ausgestellt und dient zur Vorlage bei öffentlichen Stellen wie bspw. der Familienkasse für den Bezug von Kindergeld. 

Spezielle Hinweise für Trier

Erforderlich

  • zur Beantragung von
    • Kindergeld in Deutschland oder Luxemburg
    • zur Beantragung einer Lohnsteuerkarte in Luxemburg
    • oder sonstigen sozialen Leistungen in Luxemburg

Kindergeld in Deutschland

  • Antragsformular erhältlich online bei der Bundesagentur für Arbeit (Familienkasse)
  • Formular wird durch das Einwohnermeldeamt ergänzt und amtlich bestätigt
  • kostenfrei

Kindergeld in Luxemburg

  • Bescheinigung wird direkt durch das Einwohnermeldeamt erstellt
  • kostenfrei

Lohnsteuerkarte in Luxemburg

  • Bescheinigung wird direkt durch das Einwohnermeldeamt erstellt
  • kostenpflichtig

Bescheinigung für sonstige Zwecke

  • Bescheinigung wird direkt durch das Einwohnermeldeamt erstellt
  • kostenfrei für Sozialzwecke

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre örtlich zuständige Meldebehörde.

Spezielle Hinweise für Trier

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • erfolgt Online
  • persönlich
    • auch durch einen schriftlichen Bevollmächtigten möglich
    • Ehepartner benötigen keine Vollmacht
  •  oder schriftlich

Gebühren / Kosten

Die Höhe der Gebühr legt die Meldebehörde fest. Sie orientiert sich im Allgemeinen an der Gebühr für eine Meldebescheinigung.

Soweit die Bescheinigung der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch X (SGB X) dient, besteht Kostenfreiheit (§ 64 Abs. 2 SGB X).

  • Gebühr: 6,50 EUR

Spezielle Hinweise für Trier

kostenfrei

  • für Behörden (Familienkassen) im In-und Ausland
  • für soziale Zwecke

Zahlungsart

  • bar / EC
  • bei schriftlicher Anfrage auch per Scheck

Benötigte Unterlagen

Bei der Beantragung müssen Sie sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen.

Spezielle Hinweise für Trier

  •  gültiger Personalausweis oder Reisepass
  •  bei Beantragung durch Dritte: Vollmacht, sowie Personalausweise des Antragstellers und Bevollmächtigten
    • gut lesbare Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers ist ausreichend

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Keine.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen