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Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen

Leistungsbeschreibung

Bodenrichtwerte dienen der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Als durchschnittliche Lagewerte des Bodens gelten sie für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie werden zum 1. Januar eines jeden geraden Kalenderjahres bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche ermittelt.

Spezielle Hinweise für Trier

Informationen

An wen muss ich mich wenden?

Gebühren / Kosten

Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für gedruckte Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten werden je nach Format Gebühren in Höhe von 22,00 bis 94,00 Euro erhoben.

Spezielle Hinweise für Trier

  • 32,00 - 88,00 Euro für Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Amt für Bodenmanagement und Geoinformation - Stadtvermessung - Grundstückswertermittlung - Gutachterausschuss

Gerty-Spies-Str. 2
54290 Trier

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen