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22.03.2024

Neue Fußgängerzone: Kontrollen gehen weiter

Der Stadtplanausschnitt zeigt, welche Straßen und Plätze der Trierer Fußgängerzone zeitlich eingeschränkt und welche uneingeschränkt für den Fahrradverkehr geöffnet sind.
In den Randbereichen der Fußgängerzone (grün), darunter auch alle neu hinzugekommenen Straßen, ist Fahrradverkehr ganztags erlaubt, im Kern der Fußgängerzone (blau) nur von 19 bis 11 Uhr.

(mic) Nach der Erweiterung der Fußgängerzone und der Einführung der ersten Pollerzone am Domfreihof gehen die verstärkten Kontrollen des Ordnungsamtes weiter. Trotz der umfangreichen Informationskampagne des Rathauses gibt es nach wie vor viele Auto-, Rad- und auch Rollerfahrer, die die Regeln missachten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung im Ordnungsamt haben in Woche zwei und drei der Erweiterung in den neu zur Fußgängerzone hinzugekommenen Straßen 378 kostenpflichtige Verwarnungen ausgestellt, weil Autos dort parkten oder unterwegs waren. Auch im Umfeld der Fußgängerzone, wo Parkraum für Bewohnerinnen und Bewohner und Behindertenstellplätze neu angelegt wurden, mussten 150 Verwarnungen geschrieben werden. Sechs Fahrzeuge wurden allein in dieser Woche abgeschleppt.

Die Fußgängerzone wurde auf Beschluss des Trierer Stadtrates zum 4. März in ihren Randbereichen sowie im Bereich Mustorstraße erweitert. In einer Fußgängerzone haben laut Straßenverkehrsordnung Autos nur ausnahmsweise etwas zu suchen. Wer ohne Ausnahmegenehmigung einfährt oder parkt, bekommt eine Verwarnung von 55 Euro. Seit Ende Januar hat die Verkehrsbehörde 602 Ausnahmegenehmigungen für Nutzerinnen und Nutzer von Einstellplätzen ausgestellt. Ihnen ist die Zu- und Abfahrt auch in der Sperrzeit von 11 bis 6 Uhr erlaubt. 61 Ausnahmegenehmigungen wurden unter anderem für Handwerkerbetriebe, Pflegedienste und Ärzte ausgestellt.

In den neu zur Fußgängerzone hinzugekommenen Straßen, beispielsweise der Neustraße oder am Viehmarkt, ist Fahrradfahren ganztags erlaubt, weil es Randbereiche der Fußgängerzone sind. In der bisherigen Fußgängerzone (Kernzone) ist Radeln nach wie vor nur von 19 Uhr bis 11 Uhr erlaubt. Der Kommunale Vollzugsdienst hat seit Anfang März 42 Verstöße gegen diese Regeln sanktioniert, darunter auch zehn E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer. Viele von den Zweirad-Nutzern zeigten sich gegenüber dem Kommunalen Vollzugsdienst ziemlich uneinsichtig. Dabei gilt eben: Fußgänger haben in der Kernzone Vorfahrt. Viele Menschen in der Fußgängerzone, gerade ältere Menschen, ärgern sich oft über Radfahrerinnen und Radfahrer, die trotz vieler Menschen Slalom durch die volle Fußgängerzone fahren. Wer auf Rad oder Scooter in der Kernzone der Fußgängerzone außerhalb der erlaubten Zeiten erwischt wird, zahlt 25 Euro. 

Mehr Informationen: www.trier.de/poller

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