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15.01.2024

Änderungen durch das neue Heizungsgesetz auf einen Blick

Klimaschutzkolumne von Julia Hollweg

(pe) Heizungsanlagen in Neubauten (Bauantrag ab 1. Januar 2024) müssen in Deutschland künftig mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Bereits installierte Öl- und Gasheizungen von Bestandsgebäuden dürfen bis 2028 weiter laufen oder repariert werden wenn sie kaputtgehen. Weitere zentrale Regelungen der neuen Richtlinie: 

  • Ab 27. Februar kann eine Förderung für den Heizungstausch beantragt werden. Bereits jetzt kann das  beauftragt und der Förderantrag zu den neuen Konditionen nachgereicht werden. Damit ist eine Förderung mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss möglich.
  • Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die wie bisher allen privaten Hauseigentümern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen sowie den ausführenden Unternehmen offensteht. Für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienzbonus von zusätzlich fünf Prozent erhältlich. Für emissionsarme Biomasseheizungen wird ein pauschaler Zuschlag von 2500 Euro gewährt.
  • Ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent wird bei selbstgenutztem Eigentum gewährt für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen. Bis 31. Dezember 2028 beträgt dieser Bonus 20 Prozent, danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozent. Er wird für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie von mehr als 20 Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen gewährt.
  • Hinzu kommt erstmals ein Einkommensbonus von 30 Prozent für selbst genutztes Eigentum in Haushalten mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen.
  • Zudem können weiterhin Zuschüsse für einzelne Effizienzschritte beantragt werden, wie Dämmung der Gebäudehülle, Erneuerung der Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Der Fördersatz beträgt hier auch künftig bis zu 20 Prozent.
  • Neu ist ein ergänzendes Kreditangebot über bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit – für Antragstellende mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis zu 90.000 Euro für den Heizungstausch und weitere Effizienzschritte. Die technische Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für sonstige Effizienzmaßnahmen sowie die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen läuft schon seit Jahresbeginn. 
 
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