Sprungmarken
28.03.2024

Solidarkarte geht mit erweitertem Angebot in die nächste Runde

(pe) Das Angebot der Solidarkarte Trier, die im Mai 2020 als Testlauf an den Start ging und mehrfach verlängert wurde, wird ab 1. Mai erneut erweitert: Neu dabei sind Afrodance Trier und Eifelblock Boulderhalle.

Bürgermeisterin Elvira Garbes zieht ein positives Zwischenfazit: „Die Solidarkarte wurde im vergangenen Jahr fast 9000 Mal für die knapp 30 Angebote der Kartenpartner eingesetzt. Das zeigt, dass die Solidarkarte mittlerweile ein wichtiges Instrument der sozialen Teilhabe für die Menschen in Trier geworden ist.“ Die Solidarkarte, die am 1. Mai zum fünften Mal ausgegeben wird und somit ein erstes kleines Jubiläum feiern kann, soll Menschen mit geringem Einkommen helfen, am gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Leben in der Stadt Trier teilzunehmen. Verschiedene Institutionen, Einrichtungen und Vereine bieten als Kartenpartner diverse Vergünstigungen an. Bei der VHS sind es zum Beispiel 20 Prozent Ermäßigung pro Person und Kurs, beim Theater für Erwachsene die Hälfte des Preises. 

Alle, die bereits eine Solidarkarte haben, weist das Sozialdezernat darauf hin, dass deren Gültigkeit bis 30. April verlängert wurde. Die neuen Solidarkarten werden ab Ende April wie gewohnt zugesendet beziehungsweise bei der Antragstellung ausgegeben.

Die Angebote der Partner reichen vom Schwimmbad über die Illuminale oder den kostenfreien Eintritt in das Museum am Dom bis zum Theaterbesuch. Auch Angebote von Sportvereinen sind enthalten, die vor allem Kindern zugutekommen sollen. Viele bieten Inhabern der Solidarkarten einen reduzierten Beitrag an. Die Solidarkarte können Menschen nutzen, die in Trier wohnen und Anspruch auf folgende Leistungen haben: 

  • Arbeitslosengeld II,
  • Sozialhilfe und Grundsicherung, für Erwerbsgeminderte und im Alter
  • Zahlungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz,
  • Wohngeld,
  • Bundeskindergeldzuschlag.

Der Info-Flyer mit der Trierer Solidarkarte ist unter anderem erhältlich bei der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter im städtischen Amt für Soziales und Wohnen sowie an Info-Schaltern im Jobcenter. Bei einer Bedarfsgemeinschaft benötigt jedes Mitglied eine eigene Solidarkarte. Sie kann außer bei Kindern als Inhaber dann nur jeweils zusammen mit dem Personalausweis eingesetzt werden. Eine Übersicht der Kartenpartner und Angebote gibt es online: www.trier.de/solidarkarte .

Archiv

Pressemitteilungen nach Zeitraum filternZeige Artikel von


bis