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Stellvertretungserlaubnis für ein Prostiutionsgewerbe beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können den Betrieb Ihres Prostitutionsgewerbes zeitweise an eine als Stellvertretung eingesetzte Person abgeben oder eine Person stellvertretend für Sie als Betriebsleitung einsetzen.

Sie können den Betrieb Ihres Prostitutionsgewerbes durch eine oder auch mehrere  zur Stellvertretung  berufene Person(en) betreiben.  Hierfür müssen Sie für jede zur Stellvertretung bestimmte Person eine Stellvertretererlaubnis   beantragen. Sobald Sie diese Person nicht mehr als Stellvertretung einsetzen, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde melden.

Die Stellvertretererlaubnis kann befristet erteilt werden.

Die als Stellvertretung vorgesehene Person muss 

  • mindestens 18 Jahre alt sein
  • eine Zuverlässigkeit für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes aufweisen

Die Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis kann untersagt werden, wenn die als Stellvertretung vorgesehene Person die Voraussetzungen nicht erfüllt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk Ihr Prostitutionsgewerbe ansässig ist.

Gebühren / Kosten

Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand zur Bearbeitung Ihres Antrages und betragen mindestens  240,00 Euro. 

Benötigte Unterlagen

  • Erlaubnis nach § 12 ProstSchG des Prostitutionsgewerbes, für das die Stellvertretererlaubnis beantragt wirdPersonalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden nach Belegart „0“ bzw. europäisches Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „9“
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes

Spezielle Hinweise für Trier

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt- / Verbandsgemeindekasse

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungbehörde

Wasserweg 7 - 9
54292 Trier

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen