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17.05.2021

Corona: 14 Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg

Am heutigen Montag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 14 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – zehn aus dem Landkreis und vier aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 6954 (2636 in der Stadt Trier und 4318 im Landkreis Trier-Saarburg).

Heutiger Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Angaben des Robert-Koch-Institutes:
Stadt Trier: 43,9
Landkreis Trier-Saarburg: 53,5

Seit gestern wurde dem Gesundheitsamt keine weiteren Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet, damit bleibt es vorerst bei insgesamt 1314 nachgewiesenen Virus-Mutationen, davon 1202 Mal die „britische“ und 57 Mal die „südafrikanische“ Variante. Weitere 55 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt bei 461 – sieben mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 320 im Landkreis und 141 in der Stadt Trier. 13 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in fünf Krankenhäusern versorgt.

Mehr als ein Drittel Erstimpfungen

Im gemeinsamen Impfzentrum des Kreises und der Stadt wurden (Stand heute, 11:30 Uhr) 48.260 Erstimpfungen und 24.440 Zweitimpfungen vorgenommen. Die gemeinsame Impfquote inklusive Impfungen bei Hausärzten und durch mobile Impfteams u.ä. beläuft sich auf 33,6 % bei Erstimpfungen (87.437 Personen) und 13,4 % bei Zweitimpfungen (34.887 Personen). Aktuelle Informationen zu Fragen rund um das Thema Impfungen finden sich ansonsten auf der Internetseite des Landes https://impftermin.rlp.de

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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