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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern bei mehreren Arbeitgebern

Leistungsbeschreibung

  • Zuordnung Hauptarbeitgeber
  • Mehrere Arbeitsverhältnisse
  • Familiengerechte Steuerklasse
  • Steuerklasse VI
  • Mitteilung an den Arbeitgeber

Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.

Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).

Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.

Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern

An wen muss ich mich wenden?

Arbeitgeber

Zuständige Stelle

Arbeitgeber

Anträge / Formulare

keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)

Gebühren / Kosten

keine

Benötigte Unterlagen

  • Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum

Besonderheiten

keine

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

keine

Zuständig

Finanzamt Trier

Hubert-Neuerburg-Straße 1
54290 Trier

Telefon: +49 651 9360-0
Fax: +49 651 9360-34900
E-Mail: poststelle@fa-tr.fin-rlp.de