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Informationen zum Ukraine-Konflikt erhalten

Leistungsbeschreibung

  • Ukraine-Konflikt
  • Es gibt Zahlreiche Hilfsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine.
  • Wichtigster Ansprechpartner ist die örtliche zuständige Ausländerbehörde. Diese beantwortet Fragen zur Einreise und dem Aufenthalt.
  • Bei Hilfsbedürftigkeit zu Beginn Ihres Aufenthalts in Deutschland sind Sie berechtigt Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beziehen. Diese Asylbewerberleistungen beantragen Sie bei der örtlichen Leistungsbehörde (Sozialamt).
  • Für die Beantragung von Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, wenden Sie sich an die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit.
  • Es gibt verschiedene Informationsportal zum Beispiel auf den Seiten des Bundes.
  • Für die Geflüchteten und Helfenden in Rheinland-Pfalz gibt es ein eigenes Informations- und Hilfsportal des Landes.

Im Zuge des Ukraine-Konflikts tauchen sowohl bei den Geflüchteten als auch den Helferinnen und Helfern viele Fragen auf. Das Land Rheinland-Pfalz stellt hierfür ein umfassendes Informations- und Unterstützungsangebot zur Verfügung.

Informationen zum Aufenthalt und Sozialleistungen erhalten Sie ebenfalls direkt bei den zuständigen Ausländerbehörden und Sozialämtern.

Spezielle Hinweise für Trier

Informationen der Stadt Trier

An wen muss ich mich wenden?

Bei allen Themen rund um Ihren rechtmäßigen Aufenthalt und Ihre Erlaubnis in Deutschland zu arbeiten, wenden Sie sich an die Ausländerbehörde.

Bei Hilfsbedürftigkeit zu Beginn Ihres Aufenthalts in Deutschland sind Sie berechtigt Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beziehen. Diese Asylbewerberleistungen beantragen Sie bei der örtlichen Leistungsbehörde (Sozialamt).

Für die Beantragung von Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, wenden Sie sich an die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit.

Die für Sie zuständige Ausländerbehörde können Sie über die Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge herausfinden.

Zudem bietet Rheinland-Pfalz eine kostenlose und mehrsprachige Informationshotline für alle Geflüchteten und Helferinnen und Helfer an. Diese erreichen Sie Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 14 Uhr unter der 0800-9900 660. Sie können die Hotline auch schriftlich über ein Kontaktformular erreichen.

Besonderheiten

Das Hilfsportal des Landes Rheinland-Pfalz stellt Ihnen umfassende Informationen zur Einreise, dem Aufenthalt sowie zu Fragen hinsichtlich Arbeit, Schule und Angeboten für Frauen und Kinder zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie auch über die nachfolgenden Seiten:

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Amt für Ausländerfragen - Allgemeines Ausländerrecht und Asyl

Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Allgemeiner Sozialer Dienst - Wohnraumberatung, Wohnraumhilfen - städtische Wohnungen

Am Augustinerhof, Verw. Geb. IV
54290 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen

Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. II
54290 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: sozialamt@trier.de

Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen - Asyl

Eurener Straße 15
54290 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: sozialamt@trier.de