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Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden

Leistungsbeschreibung

  • Erstmalige Beschäftigung Heimarbeit Entgegennahme
  • Ein Unternehmen muss die erstmalige Vergabe von Heimarbeit der zuständigen Stelle mitteilen.
  • Die Mitteilung muss vor dem Tätigkeitsbeginn erfolgen.
  • zuständig: Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer

Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) vergeben, müssen Sie vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten planen. Die Mitteilung ist kein Antrag auf Genehmigung zur Ausgabe von Heimarbeit. Nach der Mitteilung können Sie direkt mit der Ausgabe von Heimarbeit beginnen.

  • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

Rechtsbehelf

keine

Gebühren / Kosten

kostenlos

Benötigte Unterlagen

  • Mitteilung über die erstmalige Vergabe von Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)

Besonderheiten

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

keine

Die Mitteilung muss vor der erstmaligen Ausgabe von Heimarbeit erfolgen.

Zuständig

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz

20 03 61
56003 Koblenz

Haltestellen

  • Haltestelle: Stadttheater
    Linie:
    • Bus: ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr

Telefon: +49 261 120-0
Fax: +49 261 120-2200
E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de