Leistungsbeschreibung
- Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern
- Zur Erweiterung ist ein Antrag nötig
- Es müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung
Ausnahmen bestehen für:
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
- die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Spezielle Hinweise für Trier
- Antragstellung erfolgt wegen Unterschriftsleistung persönlich
Abholung
- ist durch eine schriftlich bevollmächtigte Person möglich
Erweiterung
- Klasse L: theoretische Prüfung erforderlich
- Klasse T: theoretische und praktische Prüfung erforderlich, auch wenn Klasse L vorher schon vorhanden war
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Spezielle Hinweise für Trier
Online Terminvereinbarung ist möglich
Zuständige Stelle
Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Gebühren / Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Spezielle Hinweise für Trier
- 39,30 Euro
- 55,60 Euro Klasse D1, D, D1E, DE (einschließlich 13,00 Euro für das Führungszeugnis)
- 28,60 Euro ggfls. zusätzlich für Eintrag der Schlüsselnr. 95 bei der gewerblichen Nutzung der Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE
- zusätzliche Gebühren für eine Meldebescheinigung (bei Vorlage Reisepass) fallen nicht mehr an
Zahlungsart
Benötigte Unterlagen
Spezielle Hinweise für Trier
- ggfs. Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde (eigenverantwortlich) anfordern
- nur, wenn der erste Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde
- zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum Nachweis Sehvermögen:
- Sehtestbescheinigung bei den Klassen AM, A1, A2, B, BE, L, T darf bei Vorlage bzw. Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein
- augenärztliche Untersuchung für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie Mietwagen und Taxi darf nicht älter als 2 Jahre sein
- zusätzlicher Hinweis zum ärztlichen Gutachten:
- nur bei Erweiterung auf die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie Mietwagen und Taxi notwendig
- muss von einem in Deutschland praktizierendem Arzt ausgestellt sein
- ggfls. ärztliche Gutachten vom Hausarzt bzw. Eignungsgutachten eines Arbeits- bzw. Betriebsmediziners oder Gutachter einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle
- Gutachten darf bei Beantragung nicht älter als ein Jahr sein
- ggfls. Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen (bei Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE)
- bei Abholung durch einen Bevollmächtigten schriftliche Vollmacht und Personalausweis (von beiden)
- gut lesbare Kopie vom Vollmachtgeber ist ausreichend
- Hinweis zum Nachweis über die Erste-Hilfe-Kurse:
- liegt ein Nachweis über die Ableistung eines Erste-Hilfe-Kurses vor, ist das Ausstellungsdatum egal
- der Erste-Hilfe-Kurs muss nach dem 21.10.2017 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten umfassen
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - FahrerlaubnisbehördeViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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