Leistungsbeschreibung
- Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse B
- Fahrerlaubnisklasse B ermöglicht Fahrten mit Kraftfahrzeugen (außer Krafträdern)
- bis 3.500 Kilogramm zulässige Gesamtmasse (zGM)
- mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Sitz der fahrenden Person)
- auch mit Anhänger (zGM 750 Kilogramm)
- auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3.500 Kilogramm nicht übersteigt
- zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge (Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen fahren. Das Kraftfahrzeug darf zudem für nicht mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) ausgelegt sein.
Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 Kilogramm wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3,5 Tonnen beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.
Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.
- Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder ggf. an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Spezielle Hinweise für Trier
Zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Trier
- Antragstellung erfolgt wegen Unterschriftsleistung persönlich
- ist frühestens 6 Monate vor Vollendung des Mindestalters möglich
Gebühren / Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Spezielle Hinweise für Trier
- 43,40 Euro Ersterteilung
- zusätzliche Gebühren für eine Meldebescheinigung (bei Vorlage Reisepass) fallen nicht mehr an
Zahlungsart
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Angaben zur Fahrschule
Spezielle Hinweise für Trier
- zusätzlicher Hinweis zum Nachweis über die Erste-Hilfe:
- Erste Hilfe-Kurse, die nach dem 21.10.2017 absolviert wurden müssen 9 Unterrichtsstunden a 45 Minuten umfassen
- Nachweis wird dem Bürger nach Beantragung wieder ausgehändigt
- ausländische Bürger, die in Deutschland die Fahrerlaubnis absolvieren:
- Aufenthaltserlaubnis (ist im Ausweis erkennbar)
- Meldebescheinigung
Besonderheiten
Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
- Antragsfrist: 12 Monate (Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.)
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Ab wann gilt die Probezeit?
- 2 Jahre ab dem Tag der Aushändigung der Fahrerlaubnis
Verliert der Erste-Hilfe-Nachweis nach einer gewissen Zeit seine Gültigkeit?
- nein, Erste-Hilfe-Kurse sind lebenslang gültig
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde - Fahrerlaubnisbehörde
Thyrsusstraße 17-19
54292 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
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