Leistungsbeschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- erfolgt schriftlich mittels Vordruck Befreiuung von der Ausweispflicht
- das ausgefüllte Antragsformular kann per Post oder digital an buergeramt@trier.de eingereicht werden
- durch einen Betreuer oder Bevollmächtigten möglich
- unter Vorlage Bestallungsurkunde, einer öffentlich beglaubigten Vollmacht oder eines ärztlichen Attestes
- Bestätigung der Pflegeeinrichtung
Bescheid
- zur Vorlage bei Behörden und Geldinstituten wird ausgestellt
Gültigkeit
Spezielle Hinweise für Trier
- deutsche Staatsangehörigkeit
- bisheriges Ausweisdokument ist abgelaufen oder verloren gegangen und
- Neuantrag bisher nicht gestellt
- die Person
- steht unter Betreuung (Bestallungsurkunde oder öffentlich beglaubigte Vollmacht) oder
- hat aufgrund einer Behinderung keine Möglichkeit sich in der Öffentlichkeit zu bewegen oder
- ist dauerhaft in einer Einrichtung z. B. Kranken- Alten- oder Pflegeheim untergebracht oder
- ist zu Hause dauerhaft in Pflege
An wen muss ich mich wenden?
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Spezielle Hinweise für Trier
- liegt bei der Meldebehörde am Hauptwohnsitz
Gebühren / Kosten
Keine.
Benötigte Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.
Spezielle Hinweise für Trier
- Personalausweis oder Reisepass der vorsprechenden Person
- bisheriges Ausweisdokument der beantragenden Person
- kann auch abgelaufen oder verloren gegangen sein
- Bestallungsurkunde oder Vollmacht (z.B. Patientenverfügung)
- ggf. ärztliches Attest oder Bescheinigung Pflegeheim
liegt kein Ausweisdokument mit Lichtbild vor
- wurde der letzte Ausweis bereits in Trier beantragt, kann zur Identifizierung auf den Altantrag (Aufbewahrung 15 Jahre) zurückgegriffen werden
- ansonsten Familienstammbuch oder Geburtsurkunde und eine volljährige Person (Bürge), die unter Vorlage des eigenen Ausweisdokumentes die Identität des Anzeigenden bestätigt
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Keine.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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