Leistungsbeschreibung
- Außerbetriebsetzung Bewilligung
- Fahrzeug wird abgemeldet und darf danach nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen; gilt auch für Anhänger
- Fahrzeug darf danach nicht mehr auf öffentlichen Flächen abgestellt werden
- erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), mit Anhängerverzeichnis, sofern vorhanden
- Kennzeichenschilder
- Voraussetzungen:
- bei Verschrottung: Nachweis der Fahrzeugverwertung, welche die die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs bestätigt (Verwertungsnachweis).
- Verbleibserklärung, wenn Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Beantragung: persönlich oder in Vertretung; Ausweisdokumente im Original notwendig
- zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Spezielle Hinweise für Trier
Online Abmeldung:
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Spezielle Hinweise für Trier
Zuständigkeit:
- bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde
- sowie auch bei jeder anderen Zulassungsbehörde im Bundesgebiet
Online-Terminvergabe ist möglich
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gebühren / Kosten
Spezielle Hinweise für Trier
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
- 16,80 Euro vor Ort
- ggfls. 5,00 Euro für die Meldeabfrage in Verbindung mit dem Reisepass oder Pass, auch für Kunden mit Wohnsitz im Kreis Trier-Saarburg möglich
- 2,70 Euro bei Online-Abmeldung
- Gebühren sind für Fahrzeuge aller Art gleich
Zahlungsart
- bar oder mit einer deutschen EC-Karte am Kassenautomat
- keine Visa und Kreditkartenzahlung
- Ausschließlich am Kassenautomat
Benötigte Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- ggf. mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
- bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Spezielle Hinweise für Trier
Ausweisdokument:
- Personalausweis
- Reisepass oder Pass nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
- diese nicht älter als 3 Monate
- kann bei der Zulassungsstelle gebührenpflichtig ausgestellt werden
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- ggfs. Erbschein bei Abmeldung eines verstorbenen Fahrzeughalters
- keine Vollmacht erforderlich: sofern ein Dritter alle erforderlichen Unterlagen vorlegt, gilt dieser als von dem Halter bevollmächtigt
Besonderheiten
Spezielle Hinweise für Trier
Rückfahrten von der Zulassungsbehörde
Eine Rückfahrt nach Entfernung der Stempelplakette darf mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung durchgeführt werden, wenn die Fahrt von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst ist.
Kennzeichenreservierung
Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet bis zu zwölf Monate reservieren lassen.
Achtung: Das Kennzeichen wird nicht automatisch reserviert. Die Reservierung ist bei der Zulassungsbehörde zu beantragen.
Reservierung des Kennzeichens nach Abmeldung
- ist nur für TR und SAB-Kennzeichen möglich
- Kennzeichen, die durch Umkennzeichnungsverzicht aus anderen Zulassungsbezirken mitgenommen wurden, können nicht reserviert werden
Wiederzulassung
Fahrzeug- und Halterdaten werden im Zentralen Fahrzeugregister sieben Jahre gespeichert. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Wiederzulassung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung und eines Berichts über die bestandene Hauptuntersuchung (TÜV) möglich. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind für die Wiederzulassung ggfls. weitere Unterlagen erforderlich. Setzen Sie sich dazu mit Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Spezielle Hinweise für Trier
Es gibt keine Frist.
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Allgemeine Fragen zu KFZ außer Betrieb setzen ( Abmeldung PKW und Wohnwagen)
Darf ein abgemeldetes Fahrzeug noch mit einem Seil oder einer Stange abgeschleppt werden?
- Nein, abgemeldete Fahrzeug dürfen nur noch auf einem Hänger transportiert werden
- Sie dürfen nicht im öffentlichen Straßenraum bewegt oder abgestellt werden
Erhält der Bürger noch eine Abmeldebescheinigung?
- Nein, diese werden seit 2005 nicht mehr ausgestellt. Das Datum der Außerbetriebnahme wird im Fahrzeugschein eingetragen
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-ZulassungenThyrsusstr. 17-19
54292 Trier
Montag 07:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 13:00 Uhr
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle HermeskeilLanger Markt 12
54411 Hermeskeil
Montag 07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 11:30 Uhr
Freitag 07:30 - 11:30 Uhr
Telefon: 115
E-Mail:
Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle SaarburgGraf-Siegfried-Str. 32
54439 Saarburg
Montag 07:30 - 10:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 10:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr
Freitag 07:30 - 10:30 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 6581 9999318
E-Mail:
Kontakt aufnehmen