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Änderungen beim Betreiber oder bei verantwortlichen Personen eines störfallrelevanten Betriebsbereichs anzeigen

Leistungsbeschreibung

  • Störfallrelevanter Betriebsbereich Anzeige zu Änderungen von Betreibern oder verantwortlichen Personen Entgegennahme
  • Anzeige ist erforderlich, wenn der Betreiber, der Firmensitz des Betreibers oder die verantwortliche Person eines Betriebsbereichs geändert werden soll
  • Anzeige muss einen Monat vor der Änderung eingereicht werden
  • zuständig: zuständige Immissionsschutzbehörde

Wenn sich der Betreiber, der Firmensitz des Betreibers oder die verantwortliche Person eines Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Stelle vorher anzeigen.

Sie betreiben einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung und möchten die Angaben zum Betreiber, zum Betriebsbereich oder zur für den Betriebsbereich verantwortlichen Person ändern.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich ein.
  • Die Behörde prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen müssen Sie der Behörde gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen.
  • Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Gebühren / Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständige Anzeige

Ihre Anzeige muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Neuen Namen oder neue Firma des Betreibers sowie vollständige Anschrift des betreffenden Betriebsbereichs
  • Neuen eingetragener Firmensitz und vollständige Anschrift des Betreibers
  • Neuen Namen und Funktion der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person, falls diese nicht die Betreiberin oder der Betreiber ist

Besonderheiten

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie die Änderung des Betreibers, des Betriebsbereichs oder der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anzeigen.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor der Änderung bei der zuständigen Behörde einreichen.

Zuständig

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz

20 03 61
56003 Koblenz

Haltestellen

  • Haltestelle: Stadttheater
    Linie:
    • Bus: ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr

Telefon: +49 261 120-0
Fax: +49 261 120-2200
E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de