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Gewässeraufsicht

Leistungsbeschreibung

Die Aufgabe der Gewässeraufsicht ist es

  • Grundwasser und Oberflächengewässer sowie die Erfüllung der sich aus den wasserrechtlichen Vorschriften ergebenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen,
  • Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden oder zu beseitigen,
  • die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen sicherzustellen,
  • erteilte Zulassungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist

  • bei zulassungsbedürftigen Maßnahmen: die für die Zulassung zuständige Behörde.
  • bei nichtzulassungsbedürftigen Maßnahmen:
    • die obere Wasserbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Süd), wenn die Unterhaltungslast des Gewässers oder der Anlage beim Land, den Kreisen oder den kreisfreien Städten obliegt,
    • in allen übrigen Fällen die untere Wasserbehörde (Kreis- bzw. Stadtverwaltung).

Anträge / Formulare

Keine.

Rechtsbehelf

Widerspruch.

Gebühren / Kosten

Gebühren für die Anordnung notwendiger Maßnahmen im Einzelfall von 53 Euro bis 2655 Euro.

Besonderheiten

Bedienstete und Beauftragte sind im Rahmen der Gewässeraufsicht u.a. befugt

  • Gewässer zu befahren,
  • technische Ermittlungen vorzunehmen,
  • zu verlangen, dass Auskünfte erteilt und Hilfen zur Verfügung gestellt werden,
  • Betriebsgrundstücke und  -räume zu betreten.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Keine Bearbeitungsfristen.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel, Bau- und Umweltordnung - Umweltordnung

Am Augustinerhof
54290 Trier
(Verw.-Geb. VI)

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen