Der neue Rundfunkbeitrag bringt klare Regeln. Seit 1. Januar 2013 gilt:
eine Wohnung - ein Beitrag.
Die Anzahl der Rundfunkgeräte und Personen in einer Wohnung spielt keine Rolle mehr.
Infos über die neuen Voraussetzungen erhalten Sie auf den Internetseiten zum Rundfunkbeitrag.
Für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:
Für die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:
Bitte senden Sie keine Originaldokumente an den Beitragsservice. Eine Rücksendung von Dokumenten kann nicht garantiert werden.
Wichtig: Bitte stellen Sie keinen Antrag, wenn der erforderliche Nachweis noch nicht vorliegt. Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden.
Gerne können Sie Ihren Antrag online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den erforderlichen Nachweisen an den Beitragsservice schicken. Der Antrag kann auch formlos gestellt werden, bitte geben Sie Ihre Beitragsnummer auf dem Anschreiben an.
Bitte senden Sie Ihren unterschriebenen Antrag an
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Anliegen nicht um eine städtische Aufgabe handelt und für die Angaben keine Gewähr übernommen werden kann!