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Beantragung eines Führungszeugnisses

Ein Führungszeugnis kann persönlich beim Bürgeramt am Viehmarkt, Viehmarktplatz 20, beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur mit Termin möglich ist. Bitte nutzen Sie für die Terminbuchung unsere Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unsere Behördenrufnummer 115 (ohne Vorwahl). Kurzfristige Termine sind im Schnellschalter und/oder Auskunftsersuchen (tagesaktuelle Termine) buchbar.

Über das Antragsportal des Bundesamtes für Justiz besteht die Möglichkeit, online ein Führungszeugnis zu beantragen.

Achtung: Andere Anbieter im Internet, bei denen vermeintlich Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem Bundesamt für Justiz und sollten nicht verwendet werden.

Allgemeine Informationen zum Führungszeugnis

Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis erhält auf Antrag jede Person ab 14 Jahren.

Unterscheidungen der Belegarten

ArtPrivatBehördlich
Einfach Belegart N Belegart O
Erweitert Belegart NE Belegart OE

Privat oder Behördlich?

Führungszeugnisse für private Zwecke werden zum Beispiel zur Vorlage bei privaten Personen, Firmen oder Vereinen benötigt, beispielsweise im Rahmen eines Einstellungsverfahrens. Ein Führungszeugnis für private Zwecke wird direkt an den Antragsteller gesendet.

Behördliche Führungszeugnisse werden zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt. Diese Führungszeugnisse werden vom Bundesamt für Justiz direkt an die jeweilige Behörde gesendet. Bitte geben Sie daher hier genau an, an wen das Führungszeugnis gehen soll (Behörde, Ansprechpartner, Aktenzeichen, etc.).

Einfach oder Erweitert?

Erweiterte Führungszeugnisse sind meist nur dann erforderlich, um beruflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen oder schwerbehinderten Menschen zu arbeiten, zum Beispiel für Tätigkeiten als Lehrkraft, Erzieherin oder Erzieher, Sporttrainerin oder Sporttrainer etc.

Um ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen, muss dem Antrag ein entsprechender Nachweis beigelegt werden, der bestätigt, dass ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird, also zum Beispiel die schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers beziehungsweise des Einrichtungsträgers auf Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses.

Gebühren

Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 €. Die Zahlungsmöglichkeit hängt von der Antragsform ab:

Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten ist eine Gebührenbefreiung möglich. Dazu ist ein entsprechender Nachweis dem Antrag beizufügen. Das Bundesamt für Justiz kann zudem im Falle von „Mittellosigkeit“ oder aus „sonstigen Billigkeitsgründen“ die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen.

Benötigte Unterlagen

Bei der persönlichen Vorsprache benötigen Sie zur Antragstellung Ihr Ausweisdokument und ggf.

  • einen Nachweis über die Gebührenbefreiung
  • eine schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers beziehungsweise des Einrichtungsträgers, dass die Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen (Belegart NE/OE erweitertes Führungszeugnis)
  • Namen und Anschrift der Behörde (Belegart O / OE – zur Vorlage bei einer Behörde)

Online über das Antragsportal des Bundesamtes für Justiz

Um direkt über das Bundesamt für Justiz ein Führungszeugnis beantragen zu können, benötigen Sie einen neuen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion sowie ein Kartenlesegerät oder die Ausweis-App auf dem Smartphone.

Umfangreiche Informationen zum Bundeszentralregister finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz einschließlich der häufigsten Fragen und Antworten dazu.