Leitung:
Thomas Müller
Anschrift: Domfreihof 1b, 54290 Trier
Aktuelle Informationen
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail oder Kontaktformular anfragen.
Am 1. November 2024 tritt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Es ermöglicht die personenstandsrechtliche Änderung des Geschlechts und der Vornamen einer Person. Wir werden hier in den nächsten Tagen ausführliche Informationen über die Voraussetzungen und die Vorgehensweise bei der Beantragung dieser Änderungen geben.
Telefonummern
Für Fragen oder Terminabsprachen wenden Sie sich je nach Anliegen bitte an die folgenden Nummern:
Zentrale Faxnummer: 0651/718-1348
Allgemeine E-Mail: standesamt@trier.de (auch für Terminvergaben)
Zentrales Kontaktformular
Online-Terminvergabe (für Kirchenaustritte und namensrechtliche Erklärungen)
Für namensrechtliche Erklärungen bietet das Standesamt ab Mai eine Online-Terminvergabe an, die Termine finden mittwochs statt. Bei diesen Termine werden die folgenden Anliegen bearbeitet: die Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung, eine Namensangleichung nach Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Namenserklärungen zu Kindern, Sortiererklärungen zur Reihenfolge der Vornamen und sonstige Namensänderungen. Der gebuchte Termin wird von uns telefonisch bestätigt, um die vorzulegenden Unterlagen sowie die Zuständigkeit für die Namensänderung zu klären.
Ansonsten sind persönliche Vorsprachen beim Standesamt Trier nur mit einem vorher vereinbarten Termin möglich, auch für die Ausstellung von Personenstandsurkunden wie Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden. In dringenden Fällen wenden Sie sich an die Behördenauskunft 115 oder schreiben eine E-Mail an standesamt@trier.de.
Bisher war die Vorfahrt zum Standesamt über die Straßen "An der Meerkatz" und "Liebfrauenstraße" ausdrücklich erlaubt (für das Brautpaar, Gäste mit Beeinträchtigung, Abladen von Stehtischen etc.).
Seit dem 4. März 2024 ist der Bereich des Domfreihofs aufgrund des städtischen Sicherheitskonzeptes durch den Einsatz von Polleranlagen nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung mit dem PKW befahrbar. Diese ist deshalb vorher bei der Straßenverkehrsbehörde, Am Grüneberg 90, 54292 Trier, unter www.trier.de/poller, zu beantragen.
Beachten Sie bitte folgende Regelungen:
Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Straßenverkehrsbehörde (poller@trier.de) gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wegen der hohen Terminnachfrage zur Erklärung eines Kirchenaustrittes die Online-Terminbuchungen häuftig ausgebucht sind. Aus organisatorischen Gründen ist es leider nur möglich, die Termine für sechs Wochen im Voraus anzubieten. Bitte sehen Sie von Terminanfragen per E-Mail und per Telefon ab. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Der Trausaal im Turm Jerusalem bietet Kapazität für ca. 30 Personen, davon 20 Sitzplätze
Bitte finden Sie sich mit Ihren Gästen 10 Minuten vor Ihrem Heiratstermin vor dem Turm Jerusalem ein (bei schlechten Wetter können Sie gerne auch im überdachten Eingangsbereich des Palais Walderdorff warten), wir werden Sie dort abholen
Bitte beachten Sie, dass das Abfeuern von Konfettikanonen (Plastik, Papier etc.), Feuerwerkskörper, sowie das Werfen oder Streuen von Reis im Bereich des Innenhofs des Palais Walderdorff untersagt ist
Aktueller Hinweis
Wegen eines aktuellen Personalengpasses kann die Bearbeitung von Anträgen von Personenstandsurkunden zur Zeit mehr als eine Woche dauern. Die Anträge werden nach dem Eingangsdatum bearbeitet. Wir bitten um Verständnis und bitten darum, von telefonischen Sachstandsfragen abzusehen.
Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Trier nur Urkunden aus den eigenen Registern ausstellen kann. Das heißt: Je nach gewünschter Urkunde muss entsprechend als Geburts-, Eheschließungs- oder Sterbeort „Trier“ eingetragen sein. Ausnahmen gelten nur bei Fällen von sogenannten Nachbeurkundungen, bei denen Geburt, Ehe und Sterbefall zwar im Ausland erfolgt sind, das Standesamt Trier aber im Rahmen einer Nachregistrierung eine deutsche Personenstandsurkunde ausgestellt hat.
Die Urkunden werden nur berechtigten Personen erteilt. Dies sind die Personen, auf die sich der Eintrag beziehen sowie ihre Ehegatten, Lebenspartner/Lebenspartnerinnen, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder eine Vollmacht nachweisen.
Geburts-, Ehe-, Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden des Standesamts Trier können Sie online beantragen. Die Beantragung ist an ein ePayment-Verfahren gekoppelt, so dass die Urkunde direkt mit PayDirekt (Giropay) oder PayPal bezahlt wird. Für Fälle von Nachbeurkundungen ist das Online-Verfahren derzeit noch nicht nutzbar.
Urkunden können in Ausnahmefällen auch weiterhin per E-Mail formlos beantragt werden. Bitte schreiben Sie hierzu unter Angabe aller erforderlichen Angaben (vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift, Grund der Urkundenanforderung sowie Nachweis der Berechtigung) eine E-Mail an standesamt@trier.de oder informieren Sie sich telefonisch (Tel. 0651/718-1343 und -2348).
Geburten, Hochzeiten, Todesfälle – die Beurkundung dieser Personenstandsfälle ist die wichtigste Aufgabe des Standesamts der Stadt Trier. Die Trauungen finden in der Regel im Turm Jerusalem am Amtssitz des Standesamts statt.
Die einzelnen Beurkundungen werden in Personenstandsregistern zusammengefasst und bei Änderungen aktualisiert. Es können Urkunden aus den Geburten-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern ausgestellt werden.
Weitere Aufgaben des Standesamts sind unter anderem die Aufnahme von Vaterschaftsanerkennungen, Beurkundung namensrechtlicher Erklärungen, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für eine Eheschließung im Ausland, Nachbeurkundung im Ausland eingetretener Personenstandsfälle und die Bearbeitung von Kirchenaustrittserklärungen.
Das Standesamt befindet sich über dem Bildungszentrum/VHS im dritten Stock des Palais Walderdorff, barrierefrei über einen Personenaufzug zu erreichen. Bitte beachten Sie, dass der Aufzug derzeit nur bis zur ersten Etage fährt. Bitte gehen Sie die letzte Etage über die Treppe und klingeln Sie oben an der Glastür, wir öffnen Ihnen dann. Im Falle einer Gehbehinderung, der Nutzung eines Rollstuhles oder Rollators bzw. beim Mitbringen eines Kinderwagens geben Sie uns bitte vorher telefonisch Bescheid; bei Bedarf können wir den Aufzug bis zur oberen Etage fahren lassen.
Das Trauzimmer im Turm Jerusalem ist ebenfalls barrierefrei erreichbar. Es gibt hier einen Aufzug und ein behindertengerechtes WC.
Die nächstgelegenen ÖPNV-Haltestellen sind "Konstantin Basilika" und "Nikolaus-Koch-Platz".
Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (u. a. Name, Geburtsdatum, Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft erforderlich ist. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist das Standesamt der Stadt Trier, Domfreihof 1b, 54290 Trier. Dort erhalten Sie nähere Auskünfte zur Verarbeitung ihrer Daten.
Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung, ggf. entsprechenden inter-nationalen Regelungen sowie aus § 2 Abs. 1 Landesgesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften und §§ 3 und 5 Landesdatenschutzgesetz.
Herausgegeben werden dürfen die Daten der Standesämter an andere inländische und ausländische Standesämter, andere Personen, sonstige Behörden, Gerichte, ggf. Religionsgemeinschaften und konsularischen Vertretungen anderer Länder nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.
Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusam-men mit den in den zugehörigen Akten je nach Art des personenstandsrechtlichen Vorgangs nach 30, 80 oder 110 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten.
Den Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung Trier erreichen Sie unter der Telefonnummer 0651/718-0 oder per Online-Kontaktformular.
Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz wenden.