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12.09.2023

Angespannter Haushalt: Stadt muss voraussichtlich Parken verteuern

(mic) Die Kommunalaufsicht fordert von Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz bei der Haushaltsplanung für 2024 deutlich mehr Anstrengungen, Einnahmen zu erhöhen und Ausgaben zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund ist es voraussichtlich auch nötig, die Parkgebühren im öffentlichen Raum zu erhöhen, wie der zuständige Dezernent für Planen, Bauen und Gestalten, Dr. Thilo Becker, jetzt im Arbeitskreis Parken erläuterte. In diesem Arbeitskreis sind die Stadtratsfraktionen vertreten, die Kammern sowie verschiedene Interessenverbände von Handel, Wirtschaft und Handwerk. Auch das Bewohnerparken soll deutlich teurer werden.

Dezernent Thilo Becker hat vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage dem Arbeitskreis folgende Diskussionsvorschläge unterbreitet, die ab Januar 2024 umgesetzt werden sollen:

  • Erhöhung der Parkgebühren im Straßenraum auf 3 Euro pro Stunde in der Gebührenzone 1 (innerhalb Alleenring, derzeit 2,20 Euro) und 1,50 Euro in der Gebührenzone 2 (außerhalb Alleenring, derzeit 1,10 Euro). Verbunden damit ist die Zusage, keine weiteren Erhöhungen in den nächsten zwei Jahren vorzusehen. Da in Halbstundenschritten abgerechnet wird, kommen bei Überschreitung der Stundengrenze für die angefangene zweite Stunde zunächst nur 1,50 Euro hinzu. Mit den derzeit geltenden Gebühren für das Kurzzeitparken liegt die Stadt Trier im unteren Mittelfeld vergleichbarer Großstädte. In Ballungsräumen ist das Parken teils deutlich teurer.
  • Mit den Stadtwerken, die die meisten innerstädtischen Parkhäuser und Tiefgaragen betreiben, ist vorabgestimmt, dass die dortigen Parktarife auf maximal 2,40 Euro pro Stunde (Abrechnung ebenfalls im 30-Minuten-Takt) erhöht werden. Die Entscheidung darüber müssen die SWT-Gremien treffen. Hintergrund des deutlichen Preisunterschiedes zwischen Parkhaus und Parkflächen ist, dass es noch attraktiver werden soll, direkt die gut ausgebauten Parkhäuser anzusteuern und nicht im öffentlichen Raum umherzufahren, um freie Parkplätze zu suchen.
  • Kommunen im Land können seit März 2023 die Gebühren für das Bewohnerparken selbst festlegen. Zuvor galt eine bundesweit einheitliche Verwaltungsgebühr von nur 30,70 Euro für das Bewohnerparken für ein ganzes Jahr. Rund 4150 Bewohnerparkausweise sind derzeit in Trier ausgestellt für die drei Bewohnerparkzonen Nord, Mitte und Süd. Als Einstiegsgröße wurde von Dr. Becker ein Betrag von 200 Euro pro Jahr für das Bewohnerparken genannt. Dieser Betrag soll zunächst ohne weitere Differenzierung für alle betroffenen Fahrzeuge erhoben werden. Dr. Becker: „Der öffentliche Raum in der Stadt ist wertvoll – für alle Bewohnerinnen und Bewohner und nicht nur für parkende Autos. Eine Gebühr von umgerechnet 8 Cent pro Tag ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Und damit ist nicht ansatzweise der Verwaltungsaufwand für das Bewohnerparken gedeckt.“ Sobald es technisch umsetzbar ist, soll eine Staffelung beispielsweise nach Fahrzeuggröße oder nach Umweltkriterien geprüft werden. Eine Staffelung nach sozialen Kriterien ist nach einem höchstrichterlichen Urteil momentan noch nicht rechtssicher möglich. Aufbauend auf diesem Betrag ist eine jährliche Erhöhung vorgesehen, um eine dauerhafte Planungssicherheit für die Bewohner zu gewährleisten. Auch andere Kommunen haben ihre Bewohnerparkgebühren bereits zum Teil deutlich erhöht, in Bonn etwa kostet das Bewohnerparken 360 Euro pro Jahr, in Berlin 120 Euro. Auch in Rheinland-Pfalz planen andere Städte eine Erhöhung. In Kaiserslautern soll das Anwohnerparken nach Fahrzeuglänge gestaffelt zwischen 150 und 250 Euro kosten.

Die Vorschläge sollen nun zunächst in den Fraktionen und Verbänden diskutiert und dann den städtischen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden. Ziel ist die Umsetzung zum 1. Januar 2024.