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Häufig gestellte Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung

Laut Bundeswärmeplanungsgesetz ist die Stadt Trier verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 einen Kommunalen Wärmeplan (KWP) vorzulegen. Darin werden Strategien und Plänen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 entwickelt. Auf dieser Seite gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen zum KWP.

Was ist der Kommunale Wärmeplan?

Die Entwicklung von Strategien und Plänen zur Realisierung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 wird als kommunale Wärmeplanung bezeichnet. Daraus ergibt sich der kommunale Wärmeplan, der eine Aufstellung von Wärmekonsumenten und Wärmequellen sowie Potenzialen zur erneuerbaren Wärmeerzeugung auf Basis eines Kartenwerks enthält. Auf Grundlage des Bundeswärmeplanungsgesetzes (WPG) wird die Stadt Trier verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 einen Kommunalen Wärmeplan vorzulegen. Die Stadtverwaltung hat die SWT AöR und das Ingenieurbüro ebök GmbH beauftragt, diesen Plan zu erstellen. Der Kommunale Wärmeplan ist übergeordnet, ähnlich wie ein Flächennutzungsplan, und stellt eine Grundlage dar, welche weitere Planungen und Konkretisierungen bedarf. Der Kommunale Wärmeplan ersetzt somit keine individuelle Energieberatung für einzelne Gebäude.

Welche Chancen bietet die Kommunale Wärmeplanung für die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie?

Mit mehr als der Hälfte des Endenergieverbrauchs verursacht die Wärmeversorgung derzeit einen wesentlichen Teil des Treibhausgasausstoßes in Deutschland. Im Gebäudesektor stammt die Wärme noch überwiegend aus fossilen Energiequellen wie Erdgas und Öl. Das macht uns zudem von anderen Staaten abhängig und ist auf Dauer nicht mehr bezahlbar. Kommunen, Stadtwerke, Unternehmen und Gebäudeeigentümer brauchen Orientierung für ihre Investitionsentscheidungen. Je früher sie Entscheidungen treffen können, desto günstiger wird die zukünftige Energieversorgung. Die Wärmeplanung soll dazu beitragen, in Trier verfügbare und wirtschaftliche Wärmeversorgungsarten zu identifizieren und die Planungssicherheit zu stärken.

Ist der Kommunale Wärmeplan verbindlich für die Bürgerinnen und Bürger?

Nein, der Wärmeplan sorgt nicht für zusätzliche Verbindlichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger, die über die bestehenden gesetzlichen Anforderungen an Heizsysteme hinausgehen. Der Wärmeplan ist ein strategisches Handlungsinstrument für die Stadtverwaltung. Er liefert Rahmenbedingungen und Entscheidungshilfen im Hinblick auf die Wärmeversorgung der Zukunft.

Was bedeutet der Begriff „künftiges Wärmeversorgungsgebiet“?

Im Zielkonzept des Kommunalen Wärmeplans werden „künftige Wärmeversorgungsgebiete“ ausgewiesen. Diese zeigen aus heutiger technischer und wirtschaftlicher Sicht bevorzugte Wärmeversorgungsvarianten auf (zum Beispeil Wärmenetzausbau), die im ausgewiesenen Gebiet vorrangig anzustreben sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass andere Technologien in diesen Gebieten ausgeschlossen sind, dass diese Variante verpflichtend ist, oder dass diese Versorgungsvariante tatsächlich kommt. Die Ausweisung dieser Gebiete hat einen strategischen Charakter.

Wenn der Wärmeplan kommt, muss ich dann meine Heizung auswechseln?

Nein. Auch mit Erdgas oder Heizöl betriebene Feuerungsanlagen müssen in der Regel erst am Ende der Lebensdauer des Kessels oder sonstiger wichtiger Komponenten komplett ausgetauscht werden. Selbst eine Erneuerung ist derzeit mit langen Übergangsfristen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) möglich. Die Fertigstellung des Wärmeplans hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf diese Regeln.

Kann ich eine Photovoltaik-Anlage auf meinem Dach installieren?

Ja, das ist ausdrücklich gewünscht. Falls Sie eine Wärmepumpe betreiben wollen, kann die PV-Anlage auch zur Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung einen Beitrag leisten.

Bald gibt es doch Wasserstoff. Ist der Umstieg auf eine andere Heizung oder der Anschluss an ein Wärmenetz damit nicht unnötig?

Wasserstoff, insbesondere regenerativ erzeugter Wasserstoff („grüner Wasserstoff“), wird aller Voraussicht nach bis 2045 nicht in bezahlbarer Form für die Versorgung von Wohngebäuden im privaten Wärmemarkt ankommen. Die importierten und in der Bundesrepublik erzeugten Mengen werden zunächst für Sektoren benötigt, bei denen eine Umstellung auf andere Energieträger nicht möglich ist, allen voran die Bereiche Industrie und Verkehr. Derzeit wird daher davon abgeraten, auf die Verfügbarkeit im privaten Wärmemarkt bis 2045 zu setzen. Wenn Wasserstoff im Wärmemarkt verwendet wird, dann mit großer Wahrscheinlichkeit zunächst im Rahmen von Kraft-Wärme-Kopplung in Wärmenetzen.

Wann kommt die Fernwärme?

Der Kommunale Wärmeplan definiert Wärmeversorgungsgebiete bis 2045 mit mehreren Zwischenschritten. In diesen Wärmeversorgungsgebieten soll in den genannten Zeiträumen mit der Planung begonnen, bestenfalls bereits eine Planung konkretisiert oder ausgeführt sein. Zu Beginn des Prozesses der Wärmeplanung sind allerdings noch einige Fragen offen, sodass noch keine konkreten Zusagen gemacht werden können. In den meisten Fällen schließen sich an den Kommunalen Wärmeplan weitere Untersuchungen an. Erst danach können verbindliche Aussagen getroffen werden, ob und wann die Fernwärme in den entsprechenden Gebieten ankommt.

Wird es in Zukunft bessere Wärmepumpen geben?

Der Markt der Wärmepumpen wächst weltweit. Das ist einerseits gut, da eine Vielzahl von Angeboten und Geräten für die unterschiedlichsten Anwendungen verfügbar sind. Anderseits herrscht – Stand heute – auch eine gewisse Knappheit, sodass Wärmepumpen derzeit keine Schnäppchen sind. Mit breiterem Markt wird es auch technische Verbesserungen geben. Es sind jedoch keine großen technologischen Sprünge zu erwarten.