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Grundlagen der Kommunalen Wärmeplanung

Außenaufnahme eines Blockheizkraftwerks mit markantem Dreifach-Schornstein
Das 1963 errichtete und 2005 modernisierte Heizkraftwerk der Stadtwerke in Mariahof ist ein bewährtes Beispiel für die Nahwärmeversorgung eines ganzen Stadtteils. Foto: SWT

Der kommunale Wärmeplan (KWP) ist ein strategisches Planungsinstrument zur Entwicklung einer erneuerbaren Wärmeversorgung bis 2045 in Trier. Auf geografischer Ebene werden die aus technischer und wirtschaftlicher Sicht bevorzugt einzusetzenden Wärmeversorgungsvarianten ermittelt. Der KWP adressiert sowohl die interessierte Bürgerschaft als auch kommunale Entscheidungsträger. Dem Wunsch nach Beteiligung von Bürgerschaft und Partnern wird im Rahmen der Akteursbeteiligung folge getragen.

Die Stadtverwaltung hat die Stadtwerke Trier (SWT) und das Ingenieurbüro ebök GmbH beauftragt, diesen Plan zu erstellen. Die SWT verfügen als kommunaler Strom- und Gasversorger sowie als Betreiber zahlreicher Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie über eine hohe fachliche Kompetenz. Mit der Veröffentlichung der Bestandsanalyse wurde im September 2024 das erste Zwischneziel erreicht

Mit Hilfe der kommunalen Wärmeplanung sollen die Kommunen, die Wirtschaft sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher die richtigen Entscheidungen treffen. Auch zukünftig müssen noch erhebliche Mengen Energie für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme eingesetzt werden. Diese Energie müssen wir nach und nach möglichst vollständig aus unterschiedlichen Quellen erneuerbarer Energien und Abwärme decken, um den Gebäudebestand klimaneutral zu machen. Hierzu gehört beispielweise auch eine drastische Reduzierung der Wärmebedarfe vor Ort. Die kommunale Wärmeplanung erarbeitet Strategien und zeigt Optionen auf, trifft aber weder Entscheidungen noch konkrete Festlegungen. Dies obliegt im Anschluss auf Basis weiterer Machbarkeitsstudien und Fachplanungen der Politik und den Infrastrukturbetreibern.

Weitrere Informationen und Hintergründe zum KWP bietet unsere Seite mit häufig gestellten Fragen

Zeitplan

Kommunen mit über 100.000 Einwohnern sind gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet, ihre Wärmeplanung bis Mitte 2026 fertigzustellen. Da es zu diesem Thema jedoch auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger einen sehr hohen Informationsbedarf gibt, will die Stadt Trier diese Frist unterbieten. Ziel ist, die kommunale Wärmeplanung bis März 2025 abzuschließen. Dabei ist es hilfreich, dass der Stadtrat die Wärmeplanung mit einem Beschluss im September 2022 schon frühzeitig auf den Weg gebracht hat. So konnte im April 2023 ein Förderantrag beim Bundeswirtschaftsministerium gestellt werden, der im Oktober 2023 bewilligt wurde. Der Zuschuss beläuft sich auf 200.000 Euro. 

Der Ablauf der kommunalen Wärmeplanung ist wie folgt gegliedert: 

  1. Bestandsanalyse:
    Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs, der eingesetzten Energieträger, der Energieinfrastrukturanlagen zur Wärmeerzeugung und -versorgung.
  2. Potenzialanalyse:
    Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung, Wärmebedarfsreduktion, sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien. 
  3. Zielszenario:
    Darstellung des künftigen Wärmebedarfs und der geplanten Versorgungsstruktur sowie Festlegung von fünf Fokusgebieten.
  4. Wärmewendestrategie:
    Formulierung eines Transformationspfades und Beschreibung konkreter Maßnahmen und ihre Priorisierung zur Umsetzung in den nächsten fünf bis sieben Jahren.

Zeitplan für die Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung in Trier

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Die kommunale Wärmeplanung dient als strategische Grundlage für eine langfristige und zukunftsfähige Wärmeversorgung der Stadt Trier. Während des Planungsprozesses soll es unter Berücksichtigung von Best-Practice-Beispielen zu einem ständigen Austausch mit den politischen Gremien sowie mit zahlreichen externen Partnern kommen, darunter die Wohnungswirtschaft, Firmen, Ingenieurbüros, Energieberater, Schornsteinfeger, Wissenschaft und Umweltinitiativen. Eine Bürgerbeteiligung über die Plattform mitgestalten.trier.de ist ebenfalls geplant.

Die kommunale Wärmeplanung führt die Potenziale und den Bedarf zusammen. Auf diese Weise lassen sich die künftigen Einsatzmöglichkeiten der Energiequellen definieren und lokal umsetzen. Verschiedene Anlagen kommen für den Betrieb eines klimaneutralen Nahwärmenetzes in Betracht, zum Beispiel eine große Wärmepumpe, die mit Strom aus erneuerbarer Energie betrieben wird, oder ein Blockheizkraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung, das grünes Gas aus der Region nutzt. Abwärme von Industriebetrieben kann ebenso genutzt werden wie Solarthermie oder das Wasser der Mosel für eine Flusswärmepumpe. Ob ein Nahwärmenetz wirtschaftlich betrieben werden kann, hängt auch davon ab, ob sich genügend Haushalte in einem festgelegten Gebiet an das Netz anschließen.

 

Nationale Klimaschutzinitiative: Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

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