Dem Bau von großflächigen Photovoltaikanlagen sind innerhalb der Stadtgrenzen von Trier aufgrund der dichten Bebauung naturgemäß Grenzen gesetzt. Dennoch ging schon 2012 die erste Anlage dieser Art als Bürgerkraftwerk ans Netz. 2024 folgte ein weiteres Solarkraftwerk mit deutlich größerer Leistung. Um künftige Ansiedlungen zu steuern, hat der Stadtrat 2023 einen Kriterienkatalog für geeignete Flächen festgelegt.
2012 wurde die erste Freiflächen-Photovoltaikanlage in Trier auf einer Konversionsfläche auf dem Petrisberg nahe der Universität in Betrieb genommen. Sie hat eine Leistung von 999 KWp und erzeugt auf einer Fläche von 3,4 Hektar jährlich rund eine Million Kilowattstunden Strom. Dadurch kann der Bedarf von 250 Musterhaushalten gedeckt werden. Betreiber dieser Anlage ist die Treneg (Trierer Energiegenossenschaft eG). Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Energiewende engagieren möchten, können sich durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen an der PV-Anlage Petrisberg und weiteren Projekten der Treneg in der Region beteiligen.
Auf einer Konversionsfläche am Mäusheckerweg in den Stadtteilen Biewer und Pfalzel wure 2024 die aktuell größte Freiflächen-Photovoltaikanlage im Trierer Stadtgebiet in Betreib genommen: das Solarkraftwerk Pfazel/Biewer. Es hat eine Leistung von rund 6,38 MWp und erzeugt damit rund 6 Millionen Kilowattstunden grüne Energie pro Jahr. Die Anlage kann damit rechnerisch mehr als 1800 Haushalte versorgen. Die Stadtwerke Trier bauen die Anlage zusammen mit der Avantag Energy. An der Betreibergesellschaft ist auch die Sparkasse Trier beteiligt. Der Strom wird von den Stadtwerken vermarktet und soll neben der Sparkasse unter anderem auch städtische Gebäude mit grünem Strom versorgen. Die Investitionssumme liegt bei rund 5 Millionen Euro.
Der 2023 vom Stadtrat beschlossene Steuerungsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) soll dazu dienen, mögliche Nutzungskonflikte, etwa mit der Landwirtschaft, soweit wie möglich zu reduzieren. Ziel ist, mit Hilfe von Ausschlusskriterien den weiteren Ausbau der Freiflächenphotovoltaik in einem definierten Rahmen zu steuern und die Umsetzung von Projekten an geeigneten Standorten im Stadtgebiet zu ermöglichen. Für Eigentümer von Flächen und Projektierer soll der Steuerungsrahmen eine Orientierungshilfe für die Suche nach grundsätzlich geeigneten Flächen bieten. Unter anderem gelten folgende Kriterien:
Im Steuerungsrahmen können alle relevanten Kriterien nachgelesen werden.
Die Karte zeigt die Ausschlussgebiete innerhalb des Stadtgebietes. Die weißen Flächen stellen potenzielle Eignungsflächen für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage dar.
Grundsätzlich bedeutet eine Übereinstimmung mit den Kriterien des Steuerungsrahmens noch nicht, dass eine Anlage auch wirklich errichtet werden darf. Es ist zu berücksichtigen, dass zur Umsetzung von PV-FFA neben der verbindlichen Bauleitplanung auch die Änderung des Flächennutzungsplans bei der Stadt Trier beantragt werden muss. In dem Zusammenhang ist auch die standortbezogene Einzelfallprüfung entsprechend den Anforderungen im Steuerungsrahmen vorzulegen.