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Förderung von Balkonsolaranlagen

An günstig ausgerichteten Balkongeländern eines Mehrfamilienhauses wird Solarenergie gewonnen.
An günstig ausgerichteten Balkongeländern eines Mehrfamilienhauses wird Solarenergie gewonnen. Foto: Rudy23/CC BY-SA 4.0

Die Stadt Trier hat im Rahmen des von der rheinland-pfälzischen Landesregierung aufgelegten Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) Fördermittel in Höhe von 4,8 Millionen Euro beantragt. Davon sind 500.000 Euro für die Bezuschussung von Balkonsolaranlagen in Privatwohnungen vorgesehen.

Balkonsolaranlagen oder Balkonkraftwerke gelten als Baustein für die Eneergiewende. Es handelt sich um kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von maximal 600 oder 800 Watt, die an das Hausnetz angeschlossen werden können. Der erzeugte Strom kann sofort genutzt oder mittels eines Batteriespeichers gespeichert werden. Ungenutzte Elektrizität fließt in das öffentliche Netz.

Förderantrag

Die KIPKI-Mittel wurden inzwischen bewilligt, somit startet die Förderphase in Trier. Der Zuschuss kann ab sofort per Online-Formular beantragt werden

Förderrichtlinien

  • Gefördert wird die Neuerrichtung von Steckersolaranlagen inklusive aller Komponenten in Trier mit einer maximalen Wechselrichterleistung von 800 Watt.
  • Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen mit Wohnsitz in der Stadt Trier.
  • Die Förderhöhe je Balkonkraftwerk beträgt pauschal 200 Euro. Je Wohneinheit wird maximal ein Balkonkraftwerk gefördert. Zur Beantragung des Zuschusses muss die Anlage fachgerecht installiert, angeschlossen und in Betrieb genommen sein.
  • Die Zuschüsse werden nur für Anlagen bewilligt, die während der Laufzeit des Programms erworben wurden. Eine rückwirkende Förderung für bereits früher gekaufte Anlagen ist nicht möglich. Das heißt: Förderfähig sind nur Anlagen, die ab dem 2. Juli 2024 (Rechnungsdatum) gekauft und installiert wurden.
  • Das Gesamtvolumen des Förderprogramms beträgt 500.000 Euro. Sind diese Mittel verausgabt, besteht kein Anrecht auf weitere Förderungen. Das Förderprogramm endet spätestens am 31. März 2026.

Marktstammdatenregister

Betreiberinnen und Betreiber von Balkonsolaranlagen sind verpflichtet, ihre Anlage im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Mit diesen Daten soll erfasst werden, wieviel erneuerbare Energie wo erzeugt wird, um die Entwicklung dieses Sektors im Rahmen der Energiewende besser einschätzen und steuern zu können. Die Anmeldung ist online möglich unter www.marktstammdatenregister.de