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Förderung von Balkonsolaranlagen

An günstig ausgerichteten Balkongeländern eines Mehrfamilienhauses wird Solarenergie gewonnen.
An günstig ausgerichteten Balkongeländern eines Mehrfamilienhauses wird Solarenergie gewonnen. Foto: Rudy23/CC BY-SA 4.0

Die Stadt Trier hat im Rahmen des von der rheinland-pfälzischen Landesregierung aufgelegten Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) Fördermittel in Höhe von 4,8 Millionen Euro beantragt. Davon sind 500.000 Euro für die Bezuschussung von Balkonsolaranlagen in Privatwohnungen vorgesehen. 

Balkonsolaranlagen oder Balkonkraftwerke gelten als Baustein für die Eneergiewende. Es handelt sich um kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von maximal 600 oder 800 Watt, die an das Hausnetz angeschlossen werden können. Die Anlagen können auf einem Balkon, aber auch auf Garagen, an Hausfassaden oder anderen zum Eigentum oder zur Mietsache gehörenen Objekten installiert werden. Der erzeugte Strom kann sofort genutzt oder mittels eines Batteriespeichers gespeichert werden. Ungenutzte Elektrizität fließt in das öffentliche Netz.

Förderantrag

Nach Bewiligung der KIPKI-Mittel startet die Förderphase in Trier im Juli 2025. Der Zuschuss kann per Online-Formular beantragt werden. Das Gesamtvolumen des Förderprogramms beträgt 500.000 Euro. Sind diese Mittel verausgabt, besteht kein Anrecht auf weitere Förderungen. Das Förderprogramm endet spätestens am 31. März 2026.

Förderrichtlinien

  • Gefördert wird die Neuerrichtung von Steckersolaranlagen inklusive aller Komponenten in Trier mit einer maximalen Wechselrichterleistung von 800 Watt.
  • Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen mit Wohnsitz in der Stadt Trier.
  • Die Förderhöhe je Balkonkraftwerk beträgt pauschal 200 Euro. Je Haushalt wird maximal ein Balkonkraftwerk gefördert. Zur Beantragung des Zuschusses muss die Anlage fachgerecht installiert, angeschlossen und in Betrieb genommen sein.
  • Die Zuschüsse werden nur für Anlagen bewilligt, die während der Laufzeit des Programms erworben wurden. Eine rückwirkende Förderung für bereits früher gekaufte Anlagen ist nicht möglich. Das heißt: Förderfähig sind nur Anlagen, die ab dem 2. Juli 2024 (Rechnungsdatum) gekauft und installiert wurden.

Marktstammdatenregister

Betreiberinnen und Betreiber von Balkonsolaranlagen sind verpflichtet, ihre Anlage im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Mit diesen Daten soll erfasst werden, wieviel erneuerbare Energie wo erzeugt wird, um die Entwicklung dieses Sektors im Rahmen der Energiewende besser einschätzen und steuern zu können. Die Anmeldung ist online möglich unter www.marktstammdatenregister.de