Das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz nimmt Förderanträge für die städtische Projektförderung Kunst und Kultur entgegen. Gefördert werden Projekte der freien Kulturszene und im grenzüberschreitenden Zusammenhang. Antragsberechtigt sind Vereine und Einrichtungen, deren Gemeinnützigkeit anerkannt ist, Einzelkünstlerinnen bzw. -künstler sowie professionelle Institutionen.
Förderfähig sind Projekte, die entweder/oder
Anträge, die bis zum 31. Januar 2022 eingehen, werden bei der Mittelvergabe bevorzugt berücksichtigt. Anträge, die nach dem 31. Januar 2022 eingehen, werden laufend geprüft, sofern Restmittel zur Verfügung stehen. Eine Projektförderung wird nur auf Antrag gewährt.
Mehr Informationen zu Ablauf der Antragstellung: www.trier.de/kultur-freizeit/kulturfoerderung/staedtische-projektfoerderung/