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Sanierungsgebiete

Ortskern Ehrang
Ortskern Ehrang

Die Städtebauliche Sanierung ist ein gemeindliches Instrument, das seine Rechtsgrundlage im Baugesetzbuch findet. Das oberste Ziel der Sanierungsmaßnahmen ist die Behebung städtebaulicher Missstände in Stadtquartieren. Dies bedeutet die Stärkung von Wohnen in Stadtquartieren unter Erhaltung und Sanierung wichtiger Bausubstanz, die Vitalisierung von Stadtquartieren durch Infrastruktur-, Gemeinbedarfs- und Versorgungseinrichtungen zu erhöhen sowie die Förderung des Einzelhandels gerade in historischen Altstädten.

Rechtlich führt die Festsetzung des Sanierungsgebietes zu einer besonderen Einschränkung der Bodennutzung der Privateigentümer im Sinne der vom Stadtrat beschlossenen Sanierungsziele. Ziel ist neben der öffentlichen Förderung des Bundes, des Landes und der Kommunen eine privatwirtschaftliche Investitionstätigkeit vorzubereiten und anzuregen.

Hierfür gibt es neben den Einschränkungen auch steuerliche Vorteile oder finanzielle Unterstützung für die Grundstückseigentümer.

Wie Entwicklungsmaßnahmen dienen die Sanierungsmaßnahmen dem Wohl der Allgemeinheit. Eine Abwägung privater und öffentlicher Interessen ist sorgfältig durchzuführen.

Haupteinsatzgebiete sind

  • historische Altstädte,
  • Dorf- und Kleinstadtkerne
  • und Altbaugebiete (häufig "gründerzeitliche Stadterweiterungen").

Daneben ist auch die Revitalisierung von Großsiedlungen aus der Nachkriegszeit oder auch die Konversion von aufgegebenen Militär- und Produktionsstätten Haupthandlungsfelder.

Zur Zeit sind folgende Sanierungsgebiete rechtsverbindlich:

  • Bahnausbesserungswerk/Bobinet
  • Jägerkaserne
  • Kaserne Castelnau in Trier-Feyen
  • Ehemaliges Krankenhaus Trier-Ehrang und Umfeld

Für folgende formal aufgehobene Sanierungsgebiete wird die finanzielle Abrechnung mit der Erhebung von Ausgleichsbeträgen derzeit durchgeführt:

  • Aulstraße/Matthiasstraße und Erweiterungsgebiet
  • Ortskern Ehrang

Nachdem die klassische Städtebauförderung ausgelaufen ist, wurden parallel neue Instrumente aufgelegt, die mit ähnlichen Zielsetzungen ausgestattet sind. Dazu zählen der Stadtumbau und das Programm Sozialer Zusammenhalt (ehemals Soziale Stadt).

 
Zuständiges Amt