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08.04.2022

Überholverbot: Mehr Sicherheit für Radfahrer auf Gefällstrecken

Fahrradfahrer von hinten mit neuem Schild am Straßenrand
Das neue Verkehrszeichen in der Hunsrückstraße (Fahrtrichtung Olewig) bedeutet, dass „einspurige Fahrzeuge“, darunter Fahrräder, nicht überholt werden dürfen.

(kig) Als eine der ersten Kommunen in Rheinland-Pfalz hat die Stadt Trier ein neues Verkehrszeichen aus der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung aufgestellt: Das „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen“ soll insbesondere die Sicherheit für den Fahrradverkehr auf Gefällstrecken erhöhen. Seit Anfang April gilt diese Regelung in der Hunsrückstraße zwischen den Einmündungen Gustav-Heinemann-Straße und Olewiger Straße. Autofahrer dürfen auf diesem Abschnitt Personen, die mit dem Fahrrad (oder anderen Zweirädern) unterwegs sind, nicht überholen.

Mit der Anordnung wird eine Lücke auf der wichtigen Fahrrad-Verkehrsachse Irsch-Olewig-Innenstadt geschlossen. Für Radfahr- oder Schutzstreifen ist auf dem genannten Abschnitt der Hunsrückstraße nicht genügend Platz vorhanden. Viele Radlerinnen und Radler, die auf dem Zwei-Richtungs-Radweg aus Richtung Irsch kommend an die Kreuzung mit der Gustav-Heinemann-Straße gelangen, fühlen sich bei der Weiterfahrt auf der Fahrbahn Richtung Olewig unsicher, zumal hier viele Autos durch das Gefälle der Straße mit relativ hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Um dem zu entgehen, wurde bisher häufig der Gehweg benutzt, was aber neue Sicherheitskonflikte mit dem Fußverkehr hervorruft. „Eine Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr wäre daher keine gute Lösung“, erläutert Verkehrsplaner Jonas Klöpfer. „Das Überholverbot gewährleistet eine sichere Benutzung der Fahrbahn und vor allem auch ein sicheres Abbiegen nach links in die Olewiger Straße.“ Von dort verläuft die Hauptradroute weiter durch den verkehrsberuhigten Ortskern Olewig.

Im Unterschied zu einer ansteigenden Straße sei bei einer Gefällstrecke nicht mit einer unangemessenen Behinderung des Autoverkehrs durch das Fahrrad-Überholverbot zu rechnen, so Klöpfer. Radfahrerinnen und Radfahrer seien hier in der Regel mit zügigem Tempo unterwegs. Wo das Überholverbot nicht gilt, müssen Autofahrer beim Überholen von Radfahrenden einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter einhalten.

Hinweis an die Redaktionen: Unter Downloads finden Sie das zur Veröffentlichung freigegebene Foto in hoher Auflösung. Bitte geben Sie als Bildnachweis Presseamt Trier an.

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