Schulterblick und Handzeichen
Das Ein- und Abbiegen, Einordnen auf eine andere Spur usw. bitte immer gut sichtbar den anderen Verkehrsteilnehmern anzeigen. Suchen Sie wenn möglich den Blickkontakt. Schulterblick nicht vergessen.
Furten
Häufig geben parallele, gestrichelte Linien, sogenannte Furten, über die Kreuzungsflächen dem Radfahrer Orientierung. Furten sind nur entsprechend der zulässigen Fahrtrichtung zu befahren. Neben reinen Radfahrerfurten gibt es gemeinsame Furten mit Fußgängern und reine Fußgängerfurten. Letztere dürfen von Radfahrern nur schiebend genutzt werden.
Rechts abbiegen
Wenn Sie als Radfahrer warten und zum Rechtsabbiegen auf den Verkehr blicken, der von links kommt, achten Sie auch auf Fußgänger, die von rechts queren. Diese haben Vorrang. Vergessen Sie Schulterblick und Handzeichen nicht.
Links abbiegen
Grundsätzlich haben Sie beim Linksabbiegen zwei Möglichkeiten. Sie biegen entweder direkt oder indirekt ab.
Beim „direkten“ Linksabbiegen (orange Linie in der Grafik) sollten Sie nachfolgenden Ablauf einhalten:
Bei dichtem Verkehr oder wenn Sie sich unsicher fühlen, ist das „indirekte“ Linksabbiegen (blaue Linie in der Grafik) vorzuziehen. Das geht wie folgt:
Aufstellflächen an Kreuzungen
An Kreuzungen mit Ampeln kann für Radfahrer eine aufgeweitete Aufstellfläche markiert sein, die sich vor den Fahrspuren der Autofahrer befindet. Bei Rot können die Radler an der Autoschlange vorbei bis zur Ampel vorfahren, sich in der „ersten Reihe“ in die gewünschte Fahrtrichtung einordnen und dort warten. Für die Weiterfahrt bei Grün ist somit ein sicheres Abbiegen gewährleistet.
Ampelsignale
Je nachdem, ob der Radverkehr auf der Fahrbahn, auf Schutz- oder Radfahrstreifen oder auf baulich getrennten Radwegen geführt wird, gibt es drei verschiedene Grundformen der Signalisierung.
Gemeinsame Signalisierung mit dem Kfz-Verkehr: Nach der neuesten Fassung der
Straßenverkehrsordnung gelten für den Radverkehr grundsätzlich die Signale für den
allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr. Dies trifft immer dann zu, wenn keinerlei
Radverkehrsführungen vorhanden sind und somit auf der Straße gefahren wird. Die
Kfz-Signale sind auch dann zu beachten, wenn auf der Fahrbahn Schutzstreifen oder
Radfahrstreifen oder direkt an die Fahrbahn angrenzende Radwege ohne gesonderte
Ampel für den Radverkehr vorhanden sind.
Getrennte Signalisierung des Radverkehrs: Auf Radwegen, Radfahrstreifen oder
Umweltspuren kann der Radverkehr getrennt vom Kraft- und Fußverkehr mit
eigenen Ampelsignalen geregelt werden. Diese Signale können wie
Fußgängersignale nur Rot-Grün oder wie Kfz-Signale Rot, Gelb und Grün zeigen,
wobei immer das Fahrradsymbol angezeigt wird.
Gemeinsame Signalisierung mit dem Fußverkehr: Die Signalisierung des
Radverkehrs zusammen mit dem Fußverkehr erfolgt immer bei gemeinsamen
Rad- und Gehwegen oder wenn die Radwegführung direkt an die Fußgängerfurt
angrenzt und keine eigenen Signale für den Radverkehr vorhanden sind. Bei
dieser gemeinsamen Signalisierung werden stets die kombinierten Sinnbilder
für Fußgänger und Radfahrer angezeigt.