(kig) Achtung, Radfahrer dürfen hier nicht überholt werden: In der Bernhardstraße soll eine neue Beschilderung die Sicherheit für den Fahrradverkehr auf der kurvigen und unübersichtlichen Gefällstrecke in Richtung Spitzmühle, auf der auch viele Schulkinder mit dem Rad unterwegs sind, verbessern. Das Verkehrszeichen mit der Bezeichnung „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen“ gibt es erst seit kurzem im offiziellen Katalog und dürfte für viele Verkehrsteilnehmer noch gewöhnungsbedürftig sein. In Trier wurde dieses Schild erstmals 2022 in der Hunsrückstraße aufgestellt.
Wie Jutta Merten, Leiterin der Straßenverkehrsbehörde im Rathaus erläutert, ist die Beschilderung immer dann angebracht, wenn in einer Straße mit viel Fahrradverkehr aufgrund der örtlichen Gegebenheit oder schwer zu überblickender Verkehrslage ein sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen, darunter Fahrräder, nicht gewährleistet werden kann. „Aufgrund der Kurve wird der Gegenverkehr, darunter auch Linienbusse, häufig nicht gesehen oder falsch eingeschätzt. Radfahrende, die bergab fahren, werden oftmals überholt, obwohl die Verkehrslage es nicht zulässt. Damit Radfahrende nicht von überholenden Autos bedrängt und gefährdet werden, soll das Überholen bereits vor der Kurve bergab bis zum Anfang der durchgezogenen Linie untersagt werden.“
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