Die Beflaggung vor dem Rathaus wird durch die "Landesverordnung über die Beflaggung der Dienstgebäude" geregelt. Ohne besondere Anordnung ist an folgenden Tagen zu flaggen:
Beflaggung aus besonderen Anlässen kann durch die Ministerpräsidentin im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport angeordnet werden. Aus einem Anlass, der nur die Stadtverwaltung berührt, kann der Oberbürgermeister für das Rathaus die Beflaggung anordnen.
Das Rathaus setzt die Landes- oder die Bundesflagge sowie am Europatag und am Tag der Wahl des Europäischen Parlaments auch die Europaflagge.
Die Beflaggung beginnt um 8 Uhr und endet bei Eintritt der Dunkelheit.