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Straßenverkehrsbehörde

Die Straßenverkehrsbehörde ergreift folgende Maßnahmen zur Verkehrsregelung und -lenkung:

  • Anordnen der Errichtung von Verkehrszeichen
  • Sicherung von Schulwegen
  • Mitwirkung bei planerischen Maßnahmen
  • Erteilung von Erlaubnissen für Groß- und Schwertransporte und besondere Veranstaltungen
  • Erteilung von verkehrsrechtlichen Genehmigungen aus besonderem Anlass, zum Beispiel Ausnahmegenehmigungen von Verboten
  • Genehmigungen von Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenraum
  • Erlaubnisse für die Gewerbliche Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr

Unter "Downloads" finden Sie Formulare und Informationen zu den Themen

  • Parkausweis für Handwerker
  • Inanspruchnahme einer öffentlichen Verkehrsfläche
  • Einrichtung von Haltverboten
  • Ausnahmegenehmigungen von Fahrverboten für Lkw
  • Durchführen von Veranstaltungen mit Straßennutzung

Aktueller Hinweis:

Anträge für die Einrichtung von Baustellen oder das Aufstellen von Gerüsten können auf dem Postweg oder per E-Mail an strassenverkehrsbehoerde@trier.de eingereicht werden. Anträge zur Personenbeförderung können ebenfalls postalisch oder an die E-Mail-Adresse personenbefoerderung@trier.de gestellt werden.

Weiterer Kontakt: Kontaktformular Straßenverkehrsbehörde

 
Zuständiges Amt
 
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