Die Straßenverkehrsbehörde ergreift folgende Maßnahmen zur Verkehrsregelung und -lenkung:
- Anordnen der Errichtung von Verkehrszeichen
- Sicherung von Schulwegen
- Mitwirkung bei planerischen Maßnahmen
- Erteilung von Erlaubnissen für Groß- und Schwertransporte und besondere Veranstaltungen
- Erteilung von verkehrsrechtlichen Genehmigungen aus besonderem Anlass, zum Beispiel Ausnahmegenehmigungen von Verboten
- Genehmigungen von Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenraum
- Erlaubnisse für die Gewerbliche Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr
Unter "Downloads" finden Sie Formulare und Informationen zu den Themen
- Parkausweis für Handwerker
- Inanspruchnahme einer öffentlichen Verkehrsfläche
- Einrichtung von Haltverboten
- Ausnahmegenehmigungen von Fahrverboten für Lkw
- Durchführen von Veranstaltungen mit Straßennutzung
Aktueller Hinweis:
Anträge für die Einrichtung von Baustellen oder das Aufstellen von Gerüsten können auf dem Postweg oder per E-Mail an strassenverkehrsbehoerde@trier.de eingereicht werden. Anträge zur Personenbeförderung können ebenfalls postalisch oder an die E-Mail-Adresse personenbefoerderung@trier.de gestellt werden.
Weiterer Kontakt: Kontaktformular Straßenverkehrsbehörde