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Jugendtaxi

Logo Jugendtaxi
Das Jugendtaxi fährt auch dich.

Du bist zwischen 16 und 21 Jahre alt und gehst gern feiern?
Jede Woche stellt sich für Dich die gleiche Frage: Wie komme ich heim?
Dann ist das Jugendtaxi des Landkreises Trier-Saarburg und der Stadt Trier für Dich die Lösung!

Um das Jugendtaxi nutzen zu können, muss ein Formular ausgefüllt werden, das ihr im voraus herunterladen, ausfüllen und dann Eurem Taxifahrer bzw. Eurer Taxifahrerin geben könnt.

Tipps und Infos

Was ist das Jugendtaxi überhaupt?
Der Landkreis Trier-Saarburg fördert seit dem 1. Januar 2006 das Projekt „Jugendtaxi im Landkreis Trier-Saarburg“. Zwischenzeitlich hat sich auch die Stadt Trier angeschlossen. Ziel ist es, Euch die Möglichkeit zu geben, günstig mit dem Taxi von öffentlichen Veranstaltungen nach Hause zu kommen, ohne dass ihr Euch selbst ans Steuer setzen müsst.

Wie sind die Fördervoraussetzungen?
Das Jugendtaxi kann jeder und jede anfordern, der oder die den ersten Wohnsitz im Landkreis Trier-Saarburg oder der Stadt Trier hat. Bei dem Projekt Jugendtaxi wirken fünf Taxiunternehmen mit. Diese können ganz normal bestellt werden. Allerdings ist bei der Bestellung anzugeben, dass es sich um eine Nutzung des Jugendtaxis handelt. Folgende Unternehmen sind beteiligt:

UnternehmenTelefonnummerOrt
Taxizentrale Trier eG 0651/12012 54292 Trier
Taxi Gauer-Dahm 0651/48048 54295 Trier
Taxi Römer GmbH 06503/1333 54411 Hermeskeil
Taxi Druckenmüller 06502/6800 54338 Schweich
Taxi Saarburg 06581/9996444 54439 Saarburg

 
Wie hoch ist der Förderbetrag?
Grundsätzlich wird vom Kreis Trier-Saarburg pro Person mit erstem Wohnsitz im Landkreis Trier-Saarburg ein Zuschuss in Höhe von 2 Euro gezahlt. Die gleiche Förderung gilt für die Stadt Trier, sofern der erste Wohnsitz in der Stadt liegt. Jugendlichen aus der Verbandsgemeinde Schweich wird durch die Verbandsgemeinde Schweich zusätzlich ein Zuschuss in Höhe von 2 Euro gezahlt, so dass hier insgesamt 4 Euro pro Fahrt und Person gefördert werden können. Eine Förderung ist allerdings nur bis zum tatsächlichen Taxipreis möglich.

An welchen Tagen darf ich mit dem Jugendtaxi fahren?
Grundsätzlich kann das Jugendtaxi in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag genutzt werden. Zusätzlich werden Heimfahrten in den Nächten vor gesetzlichen Feiertagen sowie an Karneval von Weiberdonnerstag bis Aschermittwoch gefördert.

Ansprechpartner

Bei inhaltlichen Fragen und Anregungen:
Sonja Qualmann
Jugendschutzbeauftragte der Stadt Trier
Telefon: 0651/718-2584

Bei Fragen und Anregungen zur Abrechnung:
Susanne Anell
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Telefon: 0651/715-131 (vormittags)
Claudia Wilsmann
Stadtverwaltung Trier
Telefon: 0651/718-1545