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Digitaler Gefahrenmelder

Für das Trierer Stadtgebiet ist es möglich, Gefahrenstellen im öffentlichen Raum auf der Hochwasserkarte zu markieren und zu melden:

https://geoportal.trier.de/trier/mod_mobile/index.php?service=melder

Gemeldet werden können zum Beispiel fehlende oder falsch sitzende Abläufe, Vorschläge für Notabflusswege oder Vorschläge zur Verbesserung des Hochwasserschutzes. Wenn Sie eine fehlerhafte Darstellung in den Hochwasserkarten entdecken, können Sie das uns ebenfalls gerne über den Gefahrenmelder mitteilen.

Bitte melden Sie uns über die Karte keine privaten Schwachstellen im Hochwasserschutz. Zu solchen zählen zum Beispiel eine unzureichende Dichtung der Außenwände oder fehlende oder falsch eingebaute Rückschlagklappen und dadurch überflutete Keller. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte direkt an spezialisierte Fachunternehmen oder Ingenieur-Büros. Als Einstieg in das Thema möchten Ihnen die Webseite www.hochwasser-pass.com ans Herz legen.

Wie funktioniert die Eingabe von Meldungen?

Im Geoportal können Sie per Mausklick oder per Fingertippen eine Stelle im Stadtplan markieren und eine Meldung einer Gefahr eingeben. Wie dies genau funktioniert zeigt ein Erklärvideo auf dem Geoportal.

Was geschieht mit den eingereichten Meldungen?

Die über den Gefahrenmelder eingereichten Problemstellen und Maßnahmenvorschläge werden an das zuständige Sachgebiet des Amtes "StadtRaum Trier" weitergeleitet.

Im nächsten Schritt werden die Meldungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes "StadtRaum Trier" oder anderen Fachämtern der Stadt ggf. unter Einschaltung externer Fachleute inhaltlich geprüft. Alle das Kanalnetz betreffenden Meldungen werden an die Stadtwerke Trier weitergeleitet und durch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geprüft.

Ziel ist es, Maßnahmen zu entwickeln, mit Hilfe derer die gemeldeten Probleme und Gefahren beseitigt oder wirkungsvoll gemindert werden können. Von den Bürgerinnen und Bürgern unterbreitete Maßnahmenvorschläge werden auf deren Machbarkeit und Wirksamkeit geprüft. Alle Maßnahmen werden thematisch geordnet und in eine Maßnahmenliste übernommen. Anhand verschiedener Kriterien (Gefahr für Leib und Leben, (materielles) Schadenspotenzial, Herstellungskosten) werden Prioritäten festgelegt.

Die Maßnahmenliste ist das zentrale Dokument für die zukünftige Umsetzung der Maßnahmen. Sie ist Grundvoraussetzung für die Förderung der geplanten Maßnahmen durch das Land Rheinland-Pfalz.

Fragen zum Prozedere und inhaltliche Fragen richten Sie gerne per Kontaktformular an folgende Ansprechpartner des Amtes "StadtRaum Trier":

  • Alexander Hammel
  • Thomas Scholtes