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Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel, Bau- und Umweltordnung

Leitung:
Jochen Strack

Allgemeine Öffnungszeiten:

Bauaufsicht: Montag und Donnerstag 8-12 Uhr, Termine außerhalb dieser Zeiten sind auch kurzfristig nach Absprache möglich: 0651/718-3631

Alle weiteren Abteilungen nach Vereinbarung.

Anschriften:

Zentrale Anschrift (Amtsleitung, Abteilungen Bauaufsicht und Umweltordnung):
Am Augustinerhof, Verwaltungsgebäude VI, 54290 Trier Position im Stadtplan

Abteilungen Zentrale Aufgaben und Gebäudebewirtschaftung:
Sichelstraße 8, 54290 Trier Position im Stadtplan

Stabsstelle Einzelhandel und Innenstadt:
Am Augustinerhof, Verwaltungsgebäude V, 54290 Trier Position im Stadtplan

Zentrale Telefonnummern:

Hotline städtische Gebäude / Störungsannahme: 0651/718-2222
Amtsleitung/Geschäftsstelle: 0651/718-1639 
Bauaufsicht: 0651/718-3631
Stabsstelle Einzelhandel und Innenstadt: 0651/718-2122

Zentrale Faxnummer: 0651/718-4100

Zentrale E-Mail: Kontaktformular
Bauaufsicht: Kontaktformular
Gebäudebewirtschaftung: Kontaktformular
Abteilung Umweltordnung: Kontaktformular

Erreichbarkeit

Die Abteilungen Bauaufsicht und Umweltordnung befindet sich im blauen Verwaltungsgebäude VI hinter dem Hochbunker. Die Büros sind zum Großteil barrierefrei erreichbar, es gibt eine barrierefreie Toilette. Kostenpflichtige Parkplätze befinden sich auf dem Augustinerhof. Der Haupteingang liegt – vom Parkplatz aus gesehen – an der hinteren Seite des Gebäudes. Die nächste ÖPNV-Haltestelle ist "Rathaus/Stadttheater".

Die Abteilungen Zentrale Aufgaben und Gebäudebewirtschaftung befinden sich im Verwaltungsgebäude in der Sichelstraße 8. Die Büros sind barrierefrei erreichbar. Die nächst gelegenen ÖPNV-Haltestellen sind "Porta Nigra" und „Balduinsbrunnen/Hauptbahnhof“.

Es ist ein barrierefreier Zugang möglich Behindertengerechtes WC vorhanden Behindertenparkplätze vorhanden Es ist ein Personenaufzug vorhanden.

Kurzbeschreibung

Das Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel, Bau- und Umweltordnung gliedert sich in vier Abteilungen und eine Stabsstelle.

Bauaufsicht

Die Untere Bauaufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung des öffentlichen Baurechts bei Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch von baulichen Anlagen.

In diesem Rahmen entscheidet die Bauaufsicht unter anderem über die Erteilung von Baugenehmigungen und Bauvorbescheiden sowie über repressive Maßnahmen wie beispielsweise Benutzungsuntersagungen oder Beseitigungsanordnungen.

Im Rahmen der Bauberatung werden grundsätzliche Fragen zur Bebaubarkeit von Grundstücken beantwortet und Ansprechpartner für weitergehende Fachberatungen vermittelt.

Ferner ist die Einsichtnahme in das Baulastverzeichnis, das bei der Bauaufsicht geführt wird, möglich. Auch können Berechtigte Informationen aus den Hausakten erhalten.

Konkrete Fragestellungen zu Einzelvorhaben werden von den technischen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern beantwortet. Wesentliche Einzelfragen zur Bebaubarkeit eines Grundstücks können verbindlich im Rahmen einer Bauvoranfrage durch einen Bauvorbescheid geklärt werden. Dieser ist dann für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren verbindlich.

Umweltordnung

Die Abteilung Umweltordnung nimmt die Aufgaben der unteren Wasser-, Abfall-, Bodenschutz- und Naturschutzbehörde wahr.

  • Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde (UNB) ist der Schutz von Natur und Landschaft. Dabei werden Eingriffe erfasst und bewertet, das Ökokonto und das Kompensationsverzeichnis geführt. Darüber hinaus sind die Unterschutzstellung von Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen sowie der allgemeine und besondere Artenschutz, der Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensstätten Aufgaben der UNB. Sie ist zudem geschäftsführende Stelle des Naturschutzbeirates der Stadtverwaltung Trier.
  • Die untere Wasserbehörde ist zuständig für wasserrechtliche Erlaubnisse zur Einleitung und Entnahme von Grundwasser und Wasser aus oberirdischen Gewässern, zur Errichtung von Erdwärmesondenanlagen, für wasserrechtliche Genehmigungen von Anlagen in und an oberirdischen Gewässern sowie für Planfeststellungen und Plangenehmigungen bei einem Gewässerausbau. Darüber hinaus liegt die Überwachung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen einschließlich der oftmals erforderlichen Mängelbeseitigung insbesondere bei Heizölverbraucheranlagen in der Zuständigkeit der Unteren Wasserbehörde. Zur Vermeidung, Eingrenzung und Sanierung von Umweltschäden wird die untere Wasserbehörde bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen beteiligt.
  • Die untere Bodenschutzbehörde bewertet unter anderem Bodenverfüllungen im Hinblick auf deren Unbedenklichkeit und gibt in Teilen Auskunft aus dem Bodenschutzkataster Rheinland-Pfalz zu Altlasten und Altlastenverdachtsflächen.
  • Der unteren Abfallbehörde obliegt die Überwachung von im Abfallrecht festgelegten Produktverantwortlichkeiten (z.B. Verpackungsgesetz, Batteriegesetz, Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Altölverordnung), das Anzeigeverfahren von Abfallsammlungen und das Anzeigeverfahren zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle. In Abgrenzung zum Zweckverband A.R.T. ist die untere Abfallbehörde nicht für rechtswidrige Abfallentsorgungen zuständig.

Gebäudebewirtschaftung

Die Abteilung Gebäudebewirtschaftung ist verantwortlich für die Bereitstellung und Unterhaltung sämtlicher städtischer bzw. städtisch genutzter Gebäude. Dazu gehören neben 37 Schulen, 18 Kindertagesstätten in städtischen Liegenschaften sowie 19 Verwaltungsgebäuden auch kulturell genutzte Bauwerke wie das Theater, die Europahalle und die Arena. Aufgabe der Gebäudebewirtschaftung ist in diesem Zusammenhang insbesondere der effiziente Einsatz der zur Verfügung stehenden Bauunterhaltungsmittel und die Reinigung der Objekte. Auch die rund 40 Hausmeister in Schulen und Verwaltungsgebäuden sind Mitarbeiter der Gebäudebewirtschaftung.

Für diese Liegenschaften obliegt der Abteilung die Verkehrssicherungspflicht, zu der auch der Winterdienst gehört. Schließanlagen, Nebenkostenabrechnungen, Versicherungsangelegenheiten und Möbelbeschaffung für städtische Mitarbeitende werden ebenfalls von der Gebäudebewirtschaftung bearbeitet.

Die Gebäudebewirtschaftung vergibt zudem die Parkplätze an Schulen sowie im Bereich der Verwaltungsgebäude an Bedienstete der Stadt Trier und verwaltet in diesem Zusammenhang auch die Jobtickets.

Zentrale Aufgaben

Die Abteilung Zentrale Aufgaben nimmt grundlegende Verwaltungs- und Unterstützungsaufgaben für das Amt wahr, insbesondere zu Personal-, Organisations- und IT-Themen. Darüber hinaus erfolgen hier die Abwicklung und das Controlling der Finanzwirtschaft für das Amt sowie die Haushaltsplanung. Dies umfasst z.B. die Verbuchung sämtlicher Betriebskosten der betreuten Objekte und die Kostenverrechnung in einem speziellen Mieter/Vermieter-Modell. Hierbei beträgt das amtsbezogene rein konsumtive Aufwandsvolumen aktuell über 25 Millionen Euro pro Jahr.

Stabsstelle

Die Stabsstelle Innenstadt, Handel und Gastronomie bearbeitet in enger Zusammenarbeit mit dem Dezernenten übergeordnete Querschnittsthemen.

Die Stadt Trier hat als einzige Kommune deutschlandweit ein Dezernat, das zentral für Innenstadtthemen verantwortlich ist. Amt 23 und die Stabsstelle sind die operativen Einheiten, die diese Zuständigkeit mit Leben füllen. So wurden hier Mittel aus verschiedenen Förderprogrammen, insbesondere dem Bundesprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren und dem Landesförderprogramm Innenstadtimpulse generiert und zielgerichtet eingesetzt.

Eine zentrale Aufgabe der Stabsstelle ist die Erarbeitung eines Innenstadtleitbilds, bei dem in einem umfangreichen Beteiligungsprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie allen zentralen Stellen verbindliche Ziele und Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Trierer Innenstadt definiert werden sollen.

Darüber hinaus obliegt der Stabsstelle die Projektkoordination für das Landesförderprogramm ‚Stadtdörfer‘, mit dem sieben Einzelprojekte in den Stadtteilen Kürenz, Kernscheid und Heiligkreuz gefördert werden.

Die Stabsstelle ist zuständig für die Umsetzung und Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes. Darüber hinaus ist sie Ansprechpartner hinsichtlich der Innenstadt-Passantenfrequenzen und Entwicklung des Trierer Einzelhandels im Allgemeinen.

Die Stabsstelle ist zudem die Geschäftsstelle des Runden Tischs Gastronomie sowie des Runden Tischs Einzelhandel.

 
Verweisliste

Haltestelle Rathaus/Stadttheater

Finden Sie mit Hilfe der Online-Fahrplanauskunft Ihre Verbindung zur Haltestelle Rathaus/Stadttheater im Verkehrsverbund Region Trier. Die Haltestelle wird angefahren von den Buslinien 1, 3, 5, 6, 8, 9, 11, 13, 14, 20.