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Rechtsamt

Leitung:
Joachim Henn

Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 9 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr
Freitag: 9 - 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anschrift: Viehmarktplatz 20, 54290 Trier Position im Stadtplan

Zentrale Telefonnummern: 0651/718-1314, -1313
0651/718-1312 (Stadtrechtsausschuss)

Zentrale E-Mail: Kontaktformular
Vergabestelle: Kontaktformular

Kurzbeschreibung

Das Rechtsamt gliedert sich in die vier Abteilungen

  • Recht (Beratung und Rechtsstreitigkeiten),
  • Stadtrechtsausschuss,
  • Rechtsservice (Versicherungs- und Schadensangelegenheiten),
  • zentrales Vergabewesen (Vergabestelle).

Die Hauptaufgabe des Rechtsamtes liegt in der Beratung und Unterstützung von Politik und Verwaltung in rechtlicher Hinsicht. Neben der außergerichtlichen Vertretung führt es zudem auch die Prozesse für und gegen die Stadt in allen Rechtsangelegenheiten. Es wickelt in Kontakt mit dem städtischen Deckungsverband selbständig alle auftretenden Schadenfälle ab und verfolgt die der Stadt gegenüber Dritten zustehenden Ersatzansprüche. Darüber hinaus obliegt ihm die Durchführung von Disziplinar- und Regressverfahren.

Außerdem betreibt es Rechtsservice für die städtischen Gesellschaften und Zweckverbände und die damit verbundenen Einrichtungen, bereitet die Wahl der Schöffen, ehrenamtlichen Verwaltungsrichter sowie der Schiedspersonen vor und betreut und berät letztere. Seit 2003 nimmt das Rechtsamt zudem die Versicherungsaufgaben – Verwaltung der Sachversicherungen für Vermögen und Risiken der Stadt, Verhandlungen mit Versicherungsunternehmungen und Maklern – wahr.

Der Stadtrechtsausschuss ist die Stelle, die alle bei der Stadt Trier eingehenden Widersprüche nach einem gesetzlich normierten Verfahren bearbeitet. Der Widerspruch ist der wohl bekannteste außergerichtliche Rechtsbehelf. In einem in der Regel kostenpflichtigen Verfahren werden Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der städtischen Bescheide aus den Bereichen überprüft, in denen die Stadt hoheitlich handelt, zum Beispiel Abgabenrecht, Baurecht, Sozialrecht etc. Für wichtige verwaltungsgerichtliche Klagen ist das Widerspruchsverfahren gesetzliche Voraussetzung. Das Widerspruchs- oder Vorverfahren – weil vor die Klage geschaltet – hat somit folgende Funktionen: Es dient dem Rechtsschutz des Bürgers, indem es einen städtischen Bescheid zur Nachprüfung durch den Rechtsausschuss stellt, auch hinsichtlich des ausgeübten Ermessens. Dadurch dient das Widerspruchsverfahren der Selbstkontrolle der Verwaltung sowohl hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen als auch ihrer Rechtsauffassung. Schließlich dient das Verfahren der Entlastung der Gerichte. Laut rheinland-pfälzischen Landesgesetz ist der Rechtsausschuss mit der Vorsitzenden, die die Befähigung zum Richteramt hat, sowie zwei vom Stadtrat gewählten ehrenamtlichen Beisitzern besetzt. Jedes Mitglied hat gleiches Stimmrecht. Zu jeder Sitzung wird der Rechtsausschuss nach einem festgelegten Verfahren neu gebildet, das heißt es werden zwei andere Beisitzer nach einer vom Oberbürgermeister vor Beginn des Kalenderjahres festgelegten Reihenfolge herangezogen. Gleichzeitig ist beim Stadtrechtsausschuss das Schiedsgericht für das Kleingartenwesen angesiedelt.

Das Vergabewesen umfasst: die interne Beratung in Ausschreibungsangelegenheiten, die Prüfung und Versendung der Vergabeunterlagen, Veröffentlichung der Ausschreibungen, Durchführung des Submissionsverfahrens, Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung, Ausschluss von Firmen und Auftragsvergaben.

Das Amt ist Ausbildungsstation für Rechtsreferendare und für Beamte des mittleren, gehobenen und höheren nichttechnischen Dienstes sowie für Verwaltungsfachangestellte.

Erreichbarkeit

Das Rechtsamt befindet sich im dritten Stock des Gebäudes und ist barrierefrei über einen Personenaufzug zu erreichen.

Kostenpflichtige Parkplätze befinden sich im Parkhaus Viehmarkt. ÖPNV-Haltestelle ist "Karl-Marx-Haus".

Es ist ein barrierefreier Zugang möglich Es ist ein Personenaufzug vorhanden.

 
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