Viele Unternehmen und Betriebe aus Trier sind von den fatalen Folgen der Flutkatastrophe betroffen.
Das Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz hat eine Hotline zur Unternehmenshilfe Hochwasser eingerichtet. Diese erreichen Sie wie folgt:
Telefon: 06131 / 16-5110
Unternehmenshilfe-hochwasser@mwvlw.rlp.de
Die Landesregierung hat für die von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen eine Soforthilfe in Höhe von pauschal 5.000 Euro zur Verfügung gestellt. Eine Antragstellung war in der Zeit vom 28. Juli bis 10. September 2021 möglich.
In diesem Zeitraum sind bei der Wirtschaftsförderung Trier knapp 100 Anträge eingegangen und rund 450.000 Euro Soforthilfe ausgezahlt worden.
Anträge zur Unterstützung bei Flächenschäden nehmen die örtlichen Kreisverwaltungen entgegen. Die Antragsformulare, ein Merkblatt und eine Liste mit den häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ) sind auf der Homepage der jeweiligen Kreisverwaltung eingestellt.
Weitergehende Informationen zur Wiederaufbauhilfe finden Sie auf einem Portal der Landesregierung zum Wiederaufbau und in der Pressemitteilung der ISB.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Handwerkskammer (HWK) Trier haben verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Wirtschaftsunternehmen und Betriebe aufgebaut.
Die einzelnen Maßnahmen sind zu finden unter:
IHK Trier: https://www.ihk-trier.de/p/flut-7-22076.html
HWK Trier: https://www.hwk-trier.de/artikel/hochwasserhilfe-handwerk-hilft-54,0,1189.html
Die IHK Trier hat die Aktion #GemeinsamHelfen ins Leben gerufen. Unter dem Motto #GemeinsamHelfen hat die IHK Trier Unternehmen aufgerufen sich zu melden, die bei der Beseitigung von Flutschäden helfen können. Viele Unternehmen stehen bereit und können von betroffenen Unternehmen kontaktiert werden.
Kontaktdaten: E-Mail an klipp@trier.ihk.de
Zur Unterstützung der Bewältigung des außergewöhnlichen Unwetterereignisses wurden diverse steuerliche Maßnahmen getroffen. Diese finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern.
Hinweis der HWK Trier für Handwerksbetriebe: Durch die Flutkatastrophe sind auch viele Handwerksbetriebe von existentiellen Schäden betroffen. Durch steuerliche Sofort-Hilfsmaßnahmen sollen Geschädigte eine Unterstützung erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Aufgrund der schweren Unwetter in einigen Regionen in Rheinland-Pfalz in den letzten Tagen sind an Gebäuden und in Unternehmen zahlreiche Sachschäden entstanden. Die ISB RLP hat daher beschlossen, dass von der Flutkatastrophe betroffene Kunden Tilgungsstundungen für ISB-Darlehen beantragen können.
Informationen sind zu finden unter: https://isb.rlp.de/home/detailansicht/tilgungsaussetzungen-fuer-von-der-flutkatastrophe-betroffene-kunden.html
Für Betriebe, die Arbeitsausfälle infolge von Hochwasserschäden haben, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Das gilt für deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Auszubildende.
Laut Gesetz sind „Hochwasser und die resultierenden Schäden“ ein sogenanntes „unabwendbares Ereignis“, das zu Arbeitsausfällen führen kann.
Die betroffenen Betriebe können in diesem Fall schnell und unkompliziert bei ihrer örtlichen Arbeitsagentur den Arbeitsausfall anzeigen und Kurzarbeitergeld beantragen.
Wichtig: Die Anzeige muss unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses erstattet werden. Sie kann auch elektronisch über die App „Kurzarbeit: Dokumente einfach versenden“ (Google Playstore oder App Store) oder online über www.arbeitsagentur.de übermittelt werden.
Für die aktuellen Hochwasserschäden gelten die bestehenden gesetzlichen Regelungen für das Kurzarbeitergeld. In Krisenfällen, wie der aktuellen Flutkatastrophe, gibt es zusätzliche Erleichterungen: Beschäftigte, in deren Betrieb die Arbeit wegen Hochwasser ausfällt, können außerdem bei Aufräumarbeiten in ihrem Betrieb helfen, ohne dass sie den Anspruch auf Kurzarbeitergeld verlieren. Ferner wird es regelmäßig nicht notwendig sein, vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld Arbeitszeitkonten auszugleichen oder Urlaubstage zu nehmen.
Weitere Informationen sind zu finden unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-kurzarbeit-hochwasser