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14.07.2020

Vorerst kein Sonntags-Shopping

Dichter Fußgängerverkehr in der Simeonstraße
Auf eine derart volle Innenstadt an verkaufsoffenen Sonntagen wird der Einzelhandel noch eine Weile warten müssen.
Um Einzelhandel und Gastronomie zu unterstützen, forderte die CDU- Fraktion verkaufsoffene Sonntage – die aktuell nicht zulässig sind – dennoch zu ermöglichen. Im Stadtrat konnte sich die Fraktion damit nicht durchsetzen. Der Antrag wurde abgelehnt.

Jörg Reifenberg begründete den Vorschlag der CDU-Fraktion mit den extremen Auswirkungen, mit denen die Coronakrise die Wirtschaft trifft. „Der innerstädtische Einzelhandel ist in großem Maße betroffen. Auch in Trier sind einige Unternehmen in Schieflage geraten." Es gelte zu verhindern, dass die Umsätze in den Online-Handel abwandern, so Reifenberg. „Die Umsatzeinbußen lassen sich nicht durch den regulären Betrieb kompensieren. Der Einzelhandel benötigt dringend zusätzliche Umsätze durch vier verkaufsoffene Sonntage", so die Argumentation der CDU. Problem hierbei: Sie dürfen nur mit einem Anlassbezug stattfinden, das heißt, die Innenstadt muss in Zusammenhang mit einer Großveranstaltung ohnehin belebt sein. Da dies in der aktuellen Lage rechtlich nicht möglich ist, forderte die CDU in ihrem Antrag OB Wolfram Leibe auf, Gespräche mit der Landesregierung zu führen, mit dem Ziel, rechtssichere Sonntagsöffnungen zu ermöglichen.

Richard Leuckefeld (Grüne) verwies auf die „inflationäre Zunahme" von Sonntagsöffnungen in der Region. Gerade für kleinere, inhabergeführte Geschäfte, sei es schwierig, die Öffnung an Sonntagen zu organisieren. Dies sehe man deutlich daran, dass einige Läden in der Neustraße auch an verkaufsoffenen Sonntagen geschlossen blieben, so Leuckefeld. Dennoch stimme ein Teil seiner Fraktion – unter Rücksichtnahme eines Ergänzungsantrags der Grünen, dass die Adventssonntage von einer Öffnung unberührt bleiben sollten – für den Antrag.

Sven Teuber (SPD) machte auf das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf einen Ruhetag in der Woche aufmerksam. Eine Änderung des Ladenschlussgesetzes sei nicht ohne weiteres möglich. Erlaube man einen verkaufsoffenen Sonntag ohne Anlassbezug, könne dagegen geklagt werden. Im Übrigen, so Teuber, ermögliche das Ladenschlussgesetz weit mehr als nur verkaufsoffene Sonntage, denkbar sei etwa auch ein LateNight-Shopping. „Das Wohl und Wehe hängt nicht an den Sonntagen", so Teuber.

Für Hans Lamberti von der AfD stellt sich die Frage, ob sich ein Sonntag ohne weitere Veranstaltung in der Innenstadt für den Einzelhandel überhaupt lohnt. Ohnehin liege das Problem vielmehr auf der Nachfrageseite: „Die Menschen halten ihr Geld gerade zusammen. Wir müssen der Wirtschaft anders helfen." Marc-Bernhard Gleißner (Linke) pochte auf das Recht von Ruhe und Erholung am Sonntag. Zudem stellte er die Frage, ob verkaufsoffene Sonntage angesichts von Zuschlägen, die dann an die Belegschaft gezahlt werden müssten, überhaupt noch lohnenswert seien.

Tobias Schneider (FDP) sagte, die Sonntage könnten ein Baustein sein, um den Einzelhandel zu unterstützen. Wichtig sei, den entsprechenden rechtlichen Rahmen für eine zulässige Öffnung zu schaffen. Er stellte zudem die Frage, ob der Paragraph im Grundgesetz, der die Ruhezeit regelt, noch zeitgemäß sei und plädierte für eine stärkere Flexibilisierung der Öffnungszeiten am Sonntag.

Christian Schenk (UBT) äußerte seine Sorge darüber, dass viele der Umsätze des Einzelhandels ins Internet abwandern könnten. Dr. Ingrid Moritz (parteilos) äußerte ihre Zustimmung zu dem ihrer Meinung nach „sinnvollen Antrag", mit dem der Einzelhandel unterstützt werde.

Björn Gutheil