Leistungsbeschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- kann formlos schriftlich oder persönlich erfolgen
- vorherige persönliche oder telefonische Beratung im Fachamt empfehlenswert
Spezielle Hinweise für Trier
Wird Menschen gewährt
- die eine dauerhafte Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen
- denen eine dauerhafte volle Erwerbsminderung durch den Rententräger bestätigt ist
- mit Erreichen der Altersgrenze (ab 65 Jahren, abhängig vom Geburtsjahr)
- wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere dem Einkommen und Vermögen, beschafft werden kann
Vermögenshöchstgrenze an Sparvermögen
- 10.000,00 Euro für eine Person
- zuzüglich 10.000,00 Euro für Ehepartner
- zuzüglich 500,00 Euro für jede weiter Person die vom Antragsteller oder seinem Ehepartner überwiegend unterhalten wird
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Trier
- Anträge und Merkblätter stehen unter www.trier.de zum download bereit
Benötigte Unterlagen
Spezielle Hinweise für Trier
- richten sich nach dem Einzelfall
- werden vom Sozialamt schriftlich angefordert
- oder es wird eine entsprechende Aufstellung über benötigte Unterlagen im persönlichen Gespräch ausgehändigt
Besonderheiten
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
- 1 - 2 Wochen, in Einzelfällen auch länger
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Allgemeine Fragen zu Grundsicherung beantragen
Was umfasst der notwendige Lebensunterhalt bzw. die Sozialhilfe?
- umfasst den Bedarf eines Menschen an Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Unterkunft, Heizung, Hausrat und persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - soziale Hilfen - Grundsicherung
Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. II
54290 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
grundsicherung@trier.de