Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen. Unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Salvianstr. 9
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Viehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
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Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
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