Leistungsbeschreibung
- Fischerprüfung Abnahme
- Prüfung wird für die Erteilung eines Fischereischeins benötigt.
- Voraussetzungen ist Teilnahme an einem mindestens 30 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Von diesen 30 Stunden müssen mindestens 8 Stunden eine praktische Einweisung beinhalten.
- Benötigte Unterlagen: Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
- Die Prüfung wird viermal im Jahr durchgeführt.
- Zuständig: untere Fischereibehörden
Für die erstmalige Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins müssen Sie eine bestandene Fischerprüfung, bestehend aus Theorie- und Praxisteil, erbringen. In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Fischerprüfungen aus anderen deutschen Bundesländern werden durch einen dort ausgestellten Fischereischein belegt.
Eine Fischerprüfung müssen u.a. folgende Personen nicht nachweisen:
- Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
- Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Prüfung ablegen können, für die Lösung des Sonderfischereischeins,
- beruflich ausgebildete Fischer und Fischzüchter mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
- Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
- Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören.
Spezielle Hinweise für Trier
- in Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich viermal im Jahr eine Fischerprüfung durch die untere Fischereibehörde durchgeführt
- die Prüfungen finden in der Region Trier wie folgt jeweils am ersten Freitag der nachfolgenden Monate statt:
- März: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
- Juni: Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun
- September: Kreisverwaltung Trier-Saarburg oder Stadtverwaltung Trier
- Dezember: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
- ensprechende Vorbereitungskurse werden durch die örtlichen Fischereivereine bzw. Fischereiverbände oder online durchgeführt
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist Ihre Teilnahme an einem mindestens 30 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Von diesen 30 Stunden müssen mindestens 8 Stunden eine praktische Einweisung beinhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Fischerprüfungen werden bei den unteren Fischereibehörden (Kreis- bzw. Stadtverwaltungen) durchgeführt.
Spezielle Hinweise für Trier
- bei der Fischereibehörde, in deren Bezirk der Bewerber seinen Hauptwohnsitz hat
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Trier
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- erfolgt schrifltich
- per Antrag
- dieser ist spätestens 4 Wochen vor Prüfungstermin bei der Fischereibehörde abzugeben
Gebühren / Kosten
Spezielle Hinweise für Trier
- 29,00 Euro Prüfungsgebühr
Zahlungsart
Benötigte Unterlagen
Der Nachweis über die Teilnahme an beiden Teilen des Vorbereitungslehrgangs ist bei der Anmeldung vorzulegen.
Spezielle Hinweise für Trier
- Zulassungsantrag
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung auf dem Zulassungsantrag
- Kopie des Personalausweises
- am Prüfungstag ist das Original vorzuzeigen
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung
- mindestens 8 Stunden praktische Einweisung und insgesamt mindestens 30 Stunden
Besonderheiten
Spezielle Hinweise für Trier
Prüfungsablauf
- die Fischerprüfung wird in einem schriftlichen Verfahren durchgeführt
- die Prüfungsfragen werden einheitlich für ganz Rheinland-Pfalz erstellt und enthalten 50 Frage zu den Themen:
- allgemeine Fischkunde
- spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
- nach bestandener Prüfung wird ein Prüfungszeugnis ausgehändigt
Gültigkeit
- die bestandene Prüfung ist unbegrenzt gültig
Entsprechende Vorbereitungskurse werden durch verschiedene Anbieter, etwa die örtlichen Fischereivereine beziehungsweise Fischereiverbände, sonstige Anbieter oder auch online durchgeführt
Rechtliche Grundlage
Spezielle Hinweise für Trier
Bearbeitungszeit
In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich viermal im Jahr eine Fischerprüfung durchgeführt.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und VeranstaltungenWasserweg 7 - 9
54292 Trier
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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