Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein.
Daten, die sich beispielsweise ändern können:
Änderungen der Daten auf dem Personalausweis, mit Ausnahme der Angaben zur Anschrift oder zur Körpergröße, führen dazu, dass Sie einen neuen Personalausweis benötigen.
Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Der Antrag ist auch bei jedem anderen Bürgeramt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.
Bei Adressänderungen benötigen Sie zwar keinen neuen Personalausweis, aber der Chip des Ausweises muss geändert und das Adressfeld auf der Rückseite mit der neuen Adresse überklebt werden. Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben. In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch der Gang auf das Bürgeramt überflüssig wird.
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie:
Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen und alle im Reisepass enthaltenen Daten sind aktuell, ist die Beantragung eines Personalausweises freiwillig.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gilt Folgendes:
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Gebühr ist in Vorkasse zu begleichen.
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Die Gebühr ist in Vorkasse zu begleichen.
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Die Gebühr ist in Vorkasse zu begleichen.
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
Die Gebühr ist in Vorkasse zu begleichen.
Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Die Gebühr ist in Vorkasse zu begleichen.
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
Die Gebühr ist in Vorkasse zu begleichen.
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Die Änderung der Anschrift ist gebührenfrei.
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt der Personalausweis Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder einem Bürgeramt anzeigen. In diesem Fall wird der Online-Ausweis durch die Behörde von Amts wegen bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.
Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis nimmt das Bürgeramt sofort vor.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie ihn im Bürgeramt abholen können.
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Viehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
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Montag 10:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 07:00 - 12:30 Uhr
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Je nach Anliegen ist die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
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