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Personalausweis ändern lassen

Leistungsbeschreibung

  • Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein
  • Daten, die sich beispielsweise ändern können:
    • Nachname nach Hochzeit
    • Anschrift bei Umzug
    • Vornamen
  • Ausweispflicht gilt für Personen, die
    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind
    • keinen gültigen Reisepass besitzen
  • bei Änderungen ist ein neuer Personalausweis zu beantragen
    • Ausnahme: Änderung der Anschrift im Chip und als Aufkleber
  • erforderliche Unterlagen:
    • aktueller Personalausweis
    • gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
    • gegebenenfalls biometrisches Passbild
  • Frist: schnellstmöglich ändern lassen

Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein.

Daten, die sich beispielsweise ändern können:

  • Nachname aufgrund von Heirat mit Namenswechsel
  • Anschrift aufgrund eines Umzugs in eine andere Hauptwohnung
  • Anpassung des oder der Vornamen aufgrund einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz

Änderungen der Daten auf dem Personalausweis, mit Ausnahme der Angaben zur Anschrift oder zur Körpergröße, führen dazu, dass Sie einen neuen Personalausweis benötigen.

Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Der Antrag ist auch bei jedem anderen Bürgeramt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.

Bei Adressänderungen benötigen Sie zwar keinen neuen Personalausweis, aber der Chip des Ausweises muss geändert und das Adressfeld auf der Rückseite mit der neuen Adresse überklebt werden. Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben. In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch der Gang auf das Bürgeramt überflüssig wird.

Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • in Deutschland gemeldet sind

Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen und alle im Reisepass enthaltenen Daten sind aktuell, ist die Beantragung eines Personalausweises freiwillig.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gilt Folgendes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
     

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.

Gebühren / Kosten

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • Gebühr: 37,00 EUR

    Die Gebühr ist in Vorkasse zu begleichen.

    Neuer Personalausweis für antragstellende Personen ab 24 Jahren

  • Gebühr: 22,80 EUR

    Die Gebühr ist in Vorkasse zu begleichen.

    Neuer Personalausweis für antragstellende Personen unter 24 Jahren

  • Gebühr: 13,00 EUR

    Die Gebühr ist in Vorkasse zu begleichen.

    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde

  • Gebühr: 30,00 EUR

    Die Gebühr ist in Vorkasse zu begleichen.

    Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

  • Gebühr: 6,00 EUR

    Die Gebühr ist in Vorkasse zu begleichen.

    Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird

  • Gebühr: 15,00 EUR

    Die Gebühr ist in Vorkasse zu begleichen.

    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

  • Gebühr:

    Die Änderung der Anschrift ist gebührenfrei.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls biometrisches Passfoto

Besonderheiten

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt der Personalausweis Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder einem Bürgeramt anzeigen. In diesem Fall wird der Online-Ausweis durch die Behörde von Amts wegen bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis nimmt das Bürgeramt sofort vor.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie ihn im Bürgeramt abholen können.

Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

  • Geltungsdauer: 6 Jahre (Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.)
  • Geltungsdauer: 10 Jahre (Für antragstellende Personen über 24 Jahre.)

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 07:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 12:30 Uhr

Je nach  Anliegen ist die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen