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Beistandschaft

Leistungsbeschreibung

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

  • die Feststellung der Vaterschaft oder
  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

An wen muss ich mich wenden?

Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Gemeinde oder kreisfreien Stadt.

Spezielle Hinweise für Trier

  • zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bereich das Elternteil lebt, welches das Kind im Haushalt hat

Gebühren / Kosten

Spezielle Hinweise für Trier

  • Es fallen keine Gebühren an

Benötigte Unterlagen

Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist:

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
  • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
  • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Spezielle Hinweise für Trier

  • vom Einzelfall abhängig

Besonderheiten

Rechtliche Grundlage

Spezielle Hinweise für Trier

  • §§ 1712 ff BGB
  • § 55 SGB II (Sozialgesetzbuch Achtes Buch)

Bearbeitungszeit

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder das Kind die Volljährigkeit erreicht hat.

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • ist empfehlenswert, vor Einrichtung einer Beistandschat einen Beratungstermin wahrzunehmen

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für Trier

Allgemeine Fragen zu Beistandschaft

Wie lange läuft die Beistandschaft?

  • beim Vaterschaftsfeststellungsverfahren:
    • endet sie ohne besonderen Akt mit Feststellung der Vaterschaft
  • bei Unterhalt:
    • endet auf schriftlichen Antrag des Elternteils, welches die Beistandschaft hat einrichten lassen
    • längstens bis zum 18. Lebensjahr

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Abteilung für Kindschaftsrecht, unbegleitete minderjährige Ausländer und Betreuungsbehörde - Beistandschaft

Am Augustinerhof, Verw.-Geb. II
54290 Trier

Montag 08:30 - 11:30 Uhr

Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr

Hinweis:

oder nach Vereinbarung

Telefon: +49 651 718-0
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen