Eine Zusendung des Führerscheines ist möglich, wenn bei der Antragstellung der Direktversand des Führerscheines ausgewählt wird. In diesem Fall erfolgt der Versand direkt von der Bundesdruckerei über die deutsche Post per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten der angegebenen Anschrift.
Der Name des Adressaten muß auf dem Briefkasten angegeben sein.
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Viehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115