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Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben

Leistungsbeschreibung

  • Bioabfälle Entsorgung Garten- und Parkabfälle
  • Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls finden sich in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  • häufig wird neben den verschiedenen Entsorgungsangeboten im Hol- und/ oder Bringsystem die Eigenkompostierung durch die Abfallentsorgungssatzung gestattet
  • zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

Wenn Sie die Garten- und Parkabfälle getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

Spezielle Hinweise für Trier

Informationen

Zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

Verfahrensablauf

Die Entsorgung von Garten- und Parkabfällen (Bioabfall) ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

  • vorhandene Hol- und Bringsysteme (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
  • Abfallgebühren.

Gebühren / Kosten

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Besonderheiten

Spezielle Hinweise für Trier

Verbrennen pflanzlicher Abfälle

  • innerhalb bebauter Ortslagen verboten

außerhalb bebauter Ortslagen:

  • Abstandsfläche zu Wäldern mindestens 100 m
  • Abstandsfläche zu Gebäuden und öffentlichen Verkehrsflächen mindestens 50 m
  • Verbrennen verboten zwischen 18:00 und 08:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen
  • Verbot des Mitverbrennens von nicht pflanzlichen Abfällen
  • Vermeidung von sonstigen Belästigungen (z. B. Rauchentwicklung)
  • erlaubt sind außschließlich trockene pflanzliche Abfälle
  • es besteht Beaufsichtigungspflicht

Anzeigepflichtig

  • bei einer Menge über 3 m³
  • auch bei Mengen unter 3 m³ sind die Voraussetzung der Verordnung einzuhalten

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel, Bau- und Umweltordnung - Umweltordnung

Am Augustinerhof
54290 Trier
(Verw.-Geb. VI)

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier A.R.T. - Kundenzentrum - Abfalltelefon

Unter dem Galdberg 1
54318 Mertesdorf

Montag 08:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

Telefon: +49 651 9491-414
E-Mail: info@art-trier.de