Wenn Sie Fleisch im Rahmen einer gewerblichen Schlachtung gewinnen möchten, benötigen Sie, ungeachtet der Größe des Unternehmens, eine Zulassung. Für sogenannte Kleinbetriebe bestehen hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen Erleichterungen gegenüber Großbetrieben, die Sie bei der zuständigen Behörde erfragen können.
Eine Zulassung benötigen:
Alle Betriebe, die gewerbliche Schlachtungen durchführen, wie:
Keine Zulassung benötigen:
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltungen bzw. an die Stadtverwaltungen der jeweiligen kreisfreien Stadt.
Die Zulassung erfolgt erst nach einer behördlichen Vor-Ort-Kontrolle. Sie kann befristet und mit Auflagen erteilt werden. Mit der Zulassung erhält Ihre Betriebsstätte auch die für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr erforderliche Veterinärkontrollnummer (Zulassungsnummer).
Widerspruch
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis. (Rahmensatz 50 € bis 1.500 €).
Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
Die Zulassung muss grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.
Wasserweg 7 - 9
54292 Trier
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Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
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