Immobilienbewertung
Leistungsbeschreibung
Die Frage „was ist das Haus wert?“ ist für viele Eigentümer und Kaufinteressenten von großer Bedeutung. Die Ermittlung von Grundstückswerten (Verkehrswerten) und sonstige Wertermittlungen dienen der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Sie gewährleisten die Verkehrs- und Kreditfähigkeit von Immobilien.
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung eines Wertgutachtens
- erfolgt schriftlich formlos oder mittels Antragsformular
An wen muss ich mich wenden?
Gebühren / Kosten
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für Verkehrswertgutachten werden Gebühren in Höhe von mindestens 500,00 Euro (unbebaute Grundstücke) bzw. mindestens 660,00 Euro (bebaute Grundstücke) erhoben.
Benötigte Unterlagen
Spezielle Hinweise für Trier
Angaben
- Adresse der Liegenschaft oder deren Katasterbezeichnung
- Gemarkung, Flur und Flurstück
Rechtliche Grundlage
Spezielle Hinweise für Trier
- Baugesetzbuch
- Immobilienwertermittlungsverordnung
- Gutachterausschussverordnung Rheinland-Pfalz
- Richtlinien zur Ermittlung von Grundstückswerten nach dem Baugesetzbuch
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
- keine Angabe möglich
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Amt für Bodenmanagement und Geoinformation - GrundstückswertermittlungHindenburgstr. 2
54290 Trier
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Telefon: 115Telefon: +49 651 718-0
Fax: +49 651 718-3692
E-Mail: Kontakt aufnehmen